Totalitarismus (2)

Immer wieder ist von einem zunehmenden »Autoritarismus« und »Totalitarismus« in der deutschen Politik die Rede. Aber wie zeigt sich das eigentlich? Beispielsweise so:

»Das beide Seiten Argument führt in die Irre.«

- Wirtschaftsminister Robert Habeck am 2. November 2023

Anmerkung: Das Zitat verdeutlicht, dass es nur noch »eine Wahrheit« und »eine Perspektive« geben soll. Für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, die auf Grundrechten, Meinungsfreiheit, Rechtsstaat und Gewaltenteilung basiert, ist es jedoch elementar, Sachverhalte und Ereignisse stets aus verschiedenen Analysen und Standpunkten betrachten zu dürfen und zu können.

Wer nur noch »eine Seite« sehen und akzeptieren, andere Ansichten aus dem Diskurs ausschließen oder gar kriminalisieren will — der bereitet den Nährboden für totalitäre Tendenzen. Hannah Arendt beschrieb den Totalitarismus als eine Herrschaftsform, welche die totale Kontrolle des Menschen erreichen will. Aus der unstrukturierten Masse sollte ein einheitlicher politischer Körper entstehen.

Insofern: die Haltung, ohne Vernichtungslager, Gestapo oder SS-Truppen sei jede Totalitarismus-These vollkommen übertrieben, ist wenig überzeugend. Das alles ist heute viel zu aufwendig und auch nicht mehr nötig. Vielfache psychologische Methoden und Sozialtechniken, wie Rufmord, soziale Ausgrenzung, Nudging, Jobverlust, Bankkonto-Kündigungen, Cancel-Culture, Diffamierung, Derailing, Gaslighting usw., sind kostengünstiger, unsichtbarer und bringen die Menschen ebenfalls auf Linie.


Totalitarismus (1)

Bundesregierungsgericht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken. Mehr als 50 Verfassungsbeschwerden wurden somit abgeschmettert. Abermals (leider nicht unerwartet, aber dennoch niederschmetternd) wird der Bundesregierung ein Blankoscheck ausgestellt. Die Argumentation:

»Der Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.«

Das sagt ein Bundesverfassungsgericht, dass unsere Grundrechte gegen einen übergriffigen Staat verteidigen soll? Mit welcher Begründung?

»Der Gesetzgeber verfolgt den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu schützen.«

Inwieweit und inwiefern diese »Dauermedikation«, wirklich »schützt«, ist mittlerweile ein offenes Geheimnis. Jeder kann sich anstecken und erkranken. Und ja, auch schwer erkranken! Weiterlesen

Die Demokratur

Das ist also das Demokratieverständnis unserer lieben neuen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Machen wir mal eine kleine Bestandsaufnahme, wie weit es inzwischen mit unserer Meinungs‑, Presse- und Versammlungsfreiheit, der Grundgesetztreue, dem herrschaftsfreien Diskurs sowie unserer offenen und pluralistischen Öffentlichkeit gekommen ist:

  1. Maßnahmen-Kritiker finden in den Mainstream-Medien kaum statt und/oder werden durchweg diffamiert. Seit März 2020.
  2. Wer das in der Öffentlichkeit dennoch wagt, muss mit harten Sanktionen, bis hin zu Rufmord und Jobverlust rechnen (Beispiele).
  3. Petitionen, Briefe, E‑Mails etc. werden wie üblich ignoriert.
  4. Dann gehen die Kritiker zu den alternativen Medien. Dort werden sie von YouTube, FB, Twitter, Google etc. entweder mit Algorithmen klein gehalten oder gleich ganz gesperrt und gelöscht.
  5. Viele wandern dann zu Telegram. Regierung sagt: »Alles Terroristen! Sperrrt Telegram!« Maßnahmen-Kritiker seien stets radikale Nazis und Corona-Leugner!
  6. Die Gerichte schmettern alles ab und sind zu 95 Prozent auf Regierungslinie.
  7. Demonstrationen nehmen zu. Werden mit unmöglichen Hygiene-Auflagen belegt (3G und Abstandshölzer) die unter freiem Himmel nur Schikane sind. Immer mehr werden nicht zugelassen und verboten. Saskia Weishaupt (Grüne) forderte sogar mehr Pfefferspray und Schlagstöcke.
  8. Aus der Not, werden dann die bundesweiten »Spaziergänge« geboren und sogleich für »illegal« erklärt. Und wieder: Nazi-Framing.
  9. Was bleibt?

Die Kritiker werden also auf allen erdenklichen Wegen mundtot gemacht. Seit rund 2 Jahren. Man will ihnen nicht zuhören. Man will sie zum Schweigen bringen. Ihre Kritik in die Tonne kloppen. Man drückt sie in die Ecke. Überall. Und nun stellt sich unsere Bundesinnenministerin Nancy Faeser hin und sagt, man kann auch auf anderen Wegen seine Meinung kundtun? Ja? Wo denn?


Ziegenjournalismus (7): Meinungsfreiheit

Totalitarismus

»Das ist politischer Extremismus, der zur Herrschaft gekommen ist. Totalitäre Regime und Bewegungen sind hermetisch abgeschlossene Weltanschauungen – und rationaler Kritik nicht zugänglich

Bundeszentrale für politische Bildung


»Herrschaftsprinzip einer Staatsführung, die die totale Verfügungsgewalt über die Gesellschaft und alle Lebensäußerungen ihrer Mitglieder beansprucht. Der totalitäre Staat sucht seine Bürger gleichzuschalten, durch eine Ideologie zu formen und zu mobilisieren. Diejenigen, die sich seinen Ansprüchen nicht unterwerfen, werden ausgegrenzt

wissen.de


»Totalitarismus bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Form von Herrschaft, die im Unterschied zu einer autoritären Diktatur in alle sozialen Verhältnisse hineinzuwirken strebt. [...] Typisch sind somit die dauerhafte Mobilisierung in Massenorganisationen und die Ausgrenzung bis hin zur Tötung derer, die sich den totalen Herrschaftsansprüchen tatsächlich oder möglicherweise widersetzen.«

wikipedia.de


»Diese Sucht nach Anonymität, nach reinem Funktionieren, nach Aufgehen in einem sogenannten größeren Ganzen, nach jedlicher Verwandlung, die dazu verhelfen könnte, die eigene, unechte Identität mit bestimmten Rollen und vorgeschriebenen Funktionen in der Gesellschaft auszulöschen machten sich die aus dem bürgerlichen Mob hervorgegangenen Führer der totalitären Bewegung zueigen.«

hannah-arendt.info


»Es handelt sich um eine Form der Diktatur, also um eine Zwangsherrschaft ohne Demokratie, bei der das Volk kaum Freiheiten hat. Die Menschenrechte werden missachtet oder stark eingeschränkt und es gibt keine Meinungs‑, Religions- und Pressefreiheit. Die Medien wie Zeitungen, Bücher oder das Fernsehen werden von den Herrschenden kontrolliert und kritische Inhalte fallen einer Zensur zum Opfer

helles-koepfchen.de


»Heute leben wir einen ungehemmten, verharmlosten Totalitarismus, der von vielen sogar gefordert und gewünscht wird, als ob Totalitarismus eine vertretbare und akzeptable Form der Machtausübung wäre. [...] Der Totalitarismus schlägt eine globalisierte Welt vor, die die Zeit — kein Vorher, kein Nachher — und den Raum aufhebt, sie dehnt sich ständig aus und verweigert das Recht auf Intimität, auf jeden Raum, der sich ihrer Eroberung entzieht.«

Ariane Bilheran. Psychologin und Philosophin.

Verbot von Diskriminierung

(Laser Lurch / CC BY-NC-ND 4.0)

7.3.1 »Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte.“

7.3.2 »Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte.“

Europarat. Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021


»Adressat des Diskriminierungsverbots ist zuvörderst der Staat in seinem Handeln gegenüber den Bürgern. Insbesondere dient das Diskriminierungsverbot als Abwehrrecht gegenüber Übergriffen des Staates und seiner Organe.«

wikipedia zu »Diskriminierungsverbot«


»Das Dis­kri­mi­ne­r­ungs­ver­bot des Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt nament­lich für eine Dis­kri­mi­nie­rung aufgrund:

  • des Geschlechts,
  • von Ras­se und Hautfarbe,
  • der Spra­che,
  • der Reli­gi­on oder Weltanschauung,
  • einer poli­ti­schen Anschauung,
  • der Natio­na­li­tät,
  • der sozia­len Her­kunft oder des Vermögens,
  • der Zuge­hö­rig­keit zu einer natio­na­len Minderheit,
  • der Geburt oder eines Standesrechts.

Die­se in Arti­kel 14 EMRK ent­hal­te­ne Auf­zäh­lung ist aller­dings nicht abschlie­ßend (»ins­be­son­de­re«). Die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gewähr­leis­tet die Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten viel­mehr voll­stän­dig dis­kri­mi­nie­rungs­frei, gleich auf wel­cher Grund­la­ge die Dis­kri­minie­rung fußt

Europäische Menschenrechtskonvention. Artikel 14.


Das Urteil von Weimar

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Amtsgericht Weimar. Urteil vom 11.01.2021. Az.6OWi ‑523 Js 202518–20. In dem Urteil ging es um einen Geburtstag, der auf einem Hinterhof gefeiert wurde. Dies verstieß gegen die geltende Thüringer Verordnung zum Kontaktverbot. Amtsrichter Matthias Guericke hat den Betroffenen frei gesprochen und das ausführlich im Urteil begründet. Das gefiel weder den Massenmedien, noch der Politik. Deshalb will die Staatsanwaltschaft in Thüringen Rechtsbeschwerde einlegen. Im folgenden ein paar Auszüge und Kommentare von mir zu seiner Begründung. Weiterlesen

Wenn Unrecht zu Recht wird

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Nun wurde es also beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, das nun alle Corona-Maßnahmen seit März 2020 auch rückwirkend als rechtskräftig legitimieren soll. Medien und Politik widersprachen vehement der Kritik, dass damit ein modernes »Ermächtigungsgesetz« in Stein gemeißelt wurde. Interessant ist (mal wieder), dass Tagesschau, Tagesspiegel, Welt, Spiegel, ZEIT usw. das Gesetz überhaupt nicht in ihren Artikeln verlinken. Warum eigentlich nicht? Was aber steht denn konkret im Gesetz? Schauen wir uns das Horrorkabinett staatlicher Machtausübung einmal genauer an. Sind die Demonstranten wieder mal alles nur Spinner, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler und Nazis? Oder haben sie ernsthafte Bedenken um unsere Demokratie? Weiterlesen

Sonderstellung USA

Im Juni 2018 verließen die USA den UNO-Menschenrechtsrat. Im »Krieg gegen den Terror« scheinen zudem das Völkerrecht, die Genfer Konvention, die UN-Anti-Folter-Konvention sowie Bürgerrechte verhandelbar zu sein. Und wer diese Fakten nur darstellt, ist wahlweise ein Antiamerikanist, Populist, Antisemit oder Verschwörungstheoretiker. :jaja:

Selbstverschuldete Ausbeutung?

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, hält in einer Analyse fest, dass rund 30 Prozent aller Mini-Jobber keinen bezahlten Urlaub und rund 50 Prozent keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen in Deutschland eindeutig. Auch Menschen mit einer geringfügigen Beschäftigung haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Als wäre diese Feststellung nicht schon Skandal genug, so setzt das IAB noch einen drauf, in dem es schlussfolgert: »Bezahlter Urlaub wie auch Lohnfortzahlung bei Krankheit werden häufiger nicht gewährt, wenn die Beschäftigten bzw. die Betriebe den rechtlichen Anspruch nicht kennen.«

Aha. Weil man also seine Arbeitsrechte nicht kennt, ist man auch verantwortlich dafür, dass der Lohnarbeitgeber diese mit Füßen tritt? Das soll die Ursache sein? Ein seltsames Verursacherprinzip und eine absurde Rechtsauffassung, die das IAB da als Fazit der Studie formuliert. Sind nicht eher die dreisten Unternehmen schuld, wenn sie ihre Mitarbeiter ausbeuten? Erwächst etwa aus der Unwissenheit der Mitarbeiter, ein Recht, diese rechtswidrig behandeln zu dürfen?