Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, hält in einer Analyse fest, dass rund 30 Prozent aller Mini-Jobber keinen bezahlten Urlaub und rund 50 Prozent keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen in Deutschland eindeutig. Auch Menschen mit einer geringfügigen Beschäftigung haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Als wäre diese Feststellung nicht schon Skandal genug, so setzt das IAB noch einen drauf, in dem es schlussfolgert: »Bezahlter Urlaub wie auch Lohnfortzahlung bei Krankheit werden häufiger nicht gewährt, wenn die Beschäftigten bzw. die Betriebe den rechtlichen Anspruch nicht kennen.«
Aha. Weil man also seine Arbeitsrechte nicht kennt, ist man auch verantwortlich dafür, dass der Lohnarbeitgeber diese mit Füßen tritt? Das soll die Ursache sein? Ein seltsames Verursacherprinzip und eine absurde Rechtsauffassung, die das IAB da als Fazit der Studie formuliert. Sind nicht eher die dreisten Unternehmen schuld, wenn sie ihre Mitarbeiter ausbeuten? Erwächst etwa aus der Unwissenheit der Mitarbeiter, ein Recht, diese rechtswidrig behandeln zu dürfen?