Sonderstellung USA

Im Juni 2018 verließen die USA den UNO-Menschenrechtsrat. Im »Krieg gegen den Terror« scheinen zudem das Völkerrecht, die Genfer Konvention, die UN-Anti-Folter-Konvention sowie Bürgerrechte verhandelbar zu sein. Und wer diese Fakten nur darstellt, ist wahlweise ein Antiamerikanist, Populist, Antisemit oder Verschwörungstheoretiker. :jaja:

3 Gedanken zu “Sonderstellung USA

  1. Du hast »Streu-/Clustermunition« vergessen. Da war auch was. (Hier allerdings müssen sich die Russen und die Chinesen den Vorwurf auch gefallen lassen, weil die ebenfalls nicht mitmachen.)

  2. Es beginnt schon früher, die USA haben kein Abkommen seit Mitte der achtziger Jahre ratifiziert, das die Möglichkeit einer internationalen Gerichtsbarkeit enthält. Dies ist die Folge des Nicaragua Urteils (1984), in dem, kurz gesagt, festgelegt wird, dass sich die USA nicht die inneren Angelegenheiten eines andere Staates einmischen dürfen, tun sie es doch, werden sie Kriegspartei und z.B. schadensersatzpflichtig. Dies verkennt auf unerträgliche Weise, dass die USA als demokratischter Staat und als Verteidiger der Menschenrechte eine Sonderstellung einnimmt (kein Sarkasmus, wird offiziell vertreten).

  3. Die Sonderstellung der USA wurde von »W« in siener Inauguration Spech vom 20. Januar 2005 wie folgt dargestellt: »Dieses Land [er meinte die USA; S.Y.] hat von jenseits der Sterne den Auftrag erhalten, diesen Planeten zu regieren.« Damit ist der Weltherrschaftsanspruch der USA-Eliten und ‑Fuehrer aktenkundig und gerichtsfest dokumentiert. Er besteht aber schon viel laenger.

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