Zur Erinnerung: Julian Assange

(Foto von: David G. Silvers, Cancillería del Ecuador. wikipedia.org)

»Im übrigen gilt ja derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.«

Kurt Tucholsky

Er deckte Kriegsverbrechen vom US-Militär auf. Er machte auf politische Korruption westlicher Regierungen aufmerksam. Nun will die US-Regierung ein Exempel an ihm statuieren. Er sitzt seit Jahren unter unmenschlichen Bedingungen in Isolationshaft. Demnächst soll er an die USA ausgeliefert werden. Dort droht ihm wegen »Spionage« 175 Jahre Haft oder sogar die Todesstrafe. Unsere Bundesregierung sowie die Massenmedien schweigen zu dem Thema. Niemand soll mir mehr mit Werte-Westen, Presse- oder Meinungsfreiheit, Rechtsstaat oder Demokratie kommen.

Unschuldsvermutung

»Einer der wichtigsten Grundsätze im deutschen Strafverfahren ist die sogenannte Unschuldsvermutung, die sogar Verfassungsrang hat. Man gilt quasi solange als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Dennoch werden Beschuldigte im heutigen Medien- und Internet-Zeitalter manches Mal vorschnell schon im Vorfeld von den Medien und von der Gesellschaft als Kriminelle verurteilt.«

juraforum.de

Anmerkung: Politik, Medien und Justiz in Deutschland, haben sich, im Zuge der »Corona-Pandemie« und bis heute, nicht nur schrittweise vom rechtsstaatlichen Prinzip der »Verhältnismäßigkeit« verabschiedet, sondern auch von der »Unschuldsvermutung«. Es gibt kaum noch eine sachlich-neutrale Berichterstattung oder politische Ankündigung, die nicht schon im Vorfeld Gegner markieren und Feinde benennen will: »Covidioten«, »Impfskeptiker«, »Verschwörungstheoretiker«, »Putinversteher«, »Klimaleugner« und so weiter und so fort. Personen die so etikettiert werden, sollen als schuldig geframt werden. Da wird nicht vorurteilsfrei nachgefragt oder ergebnisoffen diskutiert.

Mittlerweile werden sogar wieder »Gegneranalysen« vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert: »Die Nachdenkseiten als Träger von Ideologie, Scharnier für Verschwörungstheorien und Agenda-Setzer der radikalen Systemopposition.« Erst KenFM. Dann RT Deutsch. Jetzt die Nachdenkseiten. Und warum? Weil sie Reichweite haben. Hätte ich die auch, wäre ich ebenfalls schon lange weggelöscht worden. Ohne Anklage. Ohne Prozess. Ohne Anhörung.

Zudem gibt es einen flächendeckenden Generalverdacht gegen jeden Maßnahmenkritiker, gegen Ärzte, die keine Corona-Impfungen anbieten oder Maskenatteste ausstellen, gegen Wissenschaftler, welche die mRNA-Impfungen für schädlich halten und gegen jeden, der seine Grundrechte wahrnehmen möchte (»Freiheits-Geschwurbel«). Auch ist jeder Mensch nicht mehr per se gesund, solange er/sie via Test/Impfpass nicht das Gegenteil bewiesen hat.


»Im Gespräch: Rechtsstaat im Sinkflug« (Alexander Christ, Ulrike Guérot & Walter v. Rossum)

Bundesregierungsgericht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken. Mehr als 50 Verfassungsbeschwerden wurden somit abgeschmettert. Abermals (leider nicht unerwartet, aber dennoch niederschmetternd) wird der Bundesregierung ein Blankoscheck ausgestellt. Die Argumentation:

»Der Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.«

Das sagt ein Bundesverfassungsgericht, dass unsere Grundrechte gegen einen übergriffigen Staat verteidigen soll? Mit welcher Begründung?

»Der Gesetzgeber verfolgt den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu schützen.«

Inwieweit und inwiefern diese »Dauermedikation«, wirklich »schützt«, ist mittlerweile ein offenes Geheimnis. Jeder kann sich anstecken und erkranken. Und ja, auch schwer erkranken! Weiterlesen

Verbot von Diskriminierung

(Laser Lurch / CC BY-NC-ND 4.0)

7.3.1 »Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte.“

7.3.2 »Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte.“

Europarat. Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021


»Adressat des Diskriminierungsverbots ist zuvörderst der Staat in seinem Handeln gegenüber den Bürgern. Insbesondere dient das Diskriminierungsverbot als Abwehrrecht gegenüber Übergriffen des Staates und seiner Organe.«

wikipedia zu »Diskriminierungsverbot«


»Das Dis­kri­mi­ne­r­ungs­ver­bot des Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt nament­lich für eine Dis­kri­mi­nie­rung aufgrund:

  • des Geschlechts,
  • von Ras­se und Hautfarbe,
  • der Spra­che,
  • der Reli­gi­on oder Weltanschauung,
  • einer poli­ti­schen Anschauung,
  • der Natio­na­li­tät,
  • der sozia­len Her­kunft oder des Vermögens,
  • der Zuge­hö­rig­keit zu einer natio­na­len Minderheit,
  • der Geburt oder eines Standesrechts.

Die­se in Arti­kel 14 EMRK ent­hal­te­ne Auf­zäh­lung ist aller­dings nicht abschlie­ßend (»ins­be­son­de­re«). Die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gewähr­leis­tet die Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten viel­mehr voll­stän­dig dis­kri­mi­nie­rungs­frei, gleich auf wel­cher Grund­la­ge die Dis­kri­minie­rung fußt

Europäische Menschenrechtskonvention. Artikel 14.


Repression

... wird laufend ergänzt.

(Erstveröffentlichung: 3. September 2020). Ich schiebe den Beitrag nochmal nach oben, weil sich inzwischen viel getan hat (siehe Updates unten). Es soll mir später Niemand sagen können, er habe ja »von nichts gewusst«. Dieser Beitrag wird weiter laufend ergänzt werden. Deshalb sind hier die Kommentare abgeschaltet, damit die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.

Diese Liste ist für alle, die in ein paar Jahren behaupten werden, dass ja alles »gar nicht so schlimm war, wie es gekocht wurde.« Die weg gesehen, geschwiegen, die Realität verdrängt oder gar mitgemacht haben. Die hier aufgelisteten Vorgänge sind in ihrer schieren Menge und in der Intensität der Unterdrückung, keine »bedauerlichen Einzelfälle«, sondern haben System.

Man mag nun zu dem Corona-Komplex stehen wie man will. Was nun langsam aber sicher jedem Linksintellektuellen, Liberalen und Demokraten zu denken geben sollte, ist die Art und Weise wie seit Monaten mit Andersdenkenden in Deutschland umgegangen wird. Öffentliche Diffamierung und Diskreditierung ist das Eine. Das war auch früher schon so. Die Liste der Kampfbegriffe ist lang (hier und hier). Nur jetzt werden Kritiker gekündigt, aus der Partei geworfen, ihre Pension wird gestrichen, sie werden zwangseingewiesen und so weiter. Man vernichtet hier gezielt Existenzen, verbreitet Furcht und Schrecken. Will Exempel statuieren. Das hat mit demokratischen Grundsätzen von Meinungs- und Diskursfreiheit sowie mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun! Das ist Repression aus dunklen Tagen. Das kann und sollte Niemand gutheißen! Egal, wie man letztlich zum Corona-Thema steht! Weiterlesen

Das Urteil von Weimar

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Amtsgericht Weimar. Urteil vom 11.01.2021. Az.6OWi ‑523 Js 202518–20. In dem Urteil ging es um einen Geburtstag, der auf einem Hinterhof gefeiert wurde. Dies verstieß gegen die geltende Thüringer Verordnung zum Kontaktverbot. Amtsrichter Matthias Guericke hat den Betroffenen frei gesprochen und das ausführlich im Urteil begründet. Das gefiel weder den Massenmedien, noch der Politik. Deshalb will die Staatsanwaltschaft in Thüringen Rechtsbeschwerde einlegen. Im folgenden ein paar Auszüge und Kommentare von mir zu seiner Begründung. Weiterlesen

»Alles Nazis?«

Das Framing wirkt! Sämtliche Corona-Maßnahmen-Kritik wird zu rechtsradikalem Gedankengut umgedeutet. Diese Methode hat viele Vorteile. Man muss sich nicht mit den Inhalten und Argumenten beschäftigen. Die Massenmedien picken sich einige extreme Beispiele heraus, um den Protest als Ganzes diskreditieren zu können und man kann Methoden zur Kontrolle, Unterdrückung, Überwachung sowie die Bekämpfung von alternativen Meinungs- und Deutungshoheiten als den »Kampf gegen das Übel« deklarieren.

You-Tube-Zensur (KenFM, Rubikon, NuoViso), Netzwerkdurchsuchungsgesetz, verfassungsfeindliche Forderungen, Uploadfilter, Kündigungen, Verfassungsschutz-Beobachtung, rechtswidrige Anordnungen, staatliche Zwänge etc. werden somit nicht zu Maßnahmen eines autokratisch agierenden Staates, sondern zu einer vorbildlichen Tat, um das Böse (»Nazis!«) bekämpfen zu können. So bekommen antiliberale, antidemokratische und repressive (Polizeistaats-)Methoden, eine moralische Legitimierung verpasst. Kennen wir diese Methode nicht irgendwoher? Weiterlesen

Wenn Unrecht zu Recht wird

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Nun wurde es also beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, das nun alle Corona-Maßnahmen seit März 2020 auch rückwirkend als rechtskräftig legitimieren soll. Medien und Politik widersprachen vehement der Kritik, dass damit ein modernes »Ermächtigungsgesetz« in Stein gemeißelt wurde. Interessant ist (mal wieder), dass Tagesschau, Tagesspiegel, Welt, Spiegel, ZEIT usw. das Gesetz überhaupt nicht in ihren Artikeln verlinken. Warum eigentlich nicht? Was aber steht denn konkret im Gesetz? Schauen wir uns das Horrorkabinett staatlicher Machtausübung einmal genauer an. Sind die Demonstranten wieder mal alles nur Spinner, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler und Nazis? Oder haben sie ernsthafte Bedenken um unsere Demokratie? Weiterlesen

Die Gerichte wachen auf!

Endlich wachen immer mehr Gerichte in Deutschland auf. Ja, es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Aber es gibt auch noch andere Grundrechte! Und es kann nicht sein, dass seit Monaten mit dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, sämtliche andere Grundrechte beliebig verhandelbar und/oder eingeschränkt werden, wie es der Bundesregierung und den Landesfürsten passt, um politischen Aktionismus zu betreiben. Es wird via Dekrete und Verordnungen regiert, Parlament und Bundesrat sind seit über einem halben Jahr faktisch entmachtet worden. Die Klagepaten, die Anwälte für Aufklärung sowie die Querdenken-Bewegung weisen darauf seit Monaten hin und wurden dafür breitflächig diffamiert.

»Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg unverhältnismäßig. Die Landesregierung müsse fortlaufend prüfen, ob die Grundrechtseingriffe durch das Verbot weiterhin zumutbar seien, heißt es in der Begründung des Gerichts.«

»Gericht kippt Berliner Corona-Sperrstunde: Das Verwaltungsgericht der Stadt erklärte am Freitag, die Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand

»Gesetzliche Basis für Corona-Verordnungen: Verfassungsrichter sieht Bundestag in der Pflicht

Wir sind Rechtsstaat!

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 20. September 2019 eine bundesweite Kommunikationskampagne zur Stärkung des Rechtsstaats gestartet. Das Ding ist im Angesicht von alltäglichen Tatsachen und Fakten (übertriebene Polizeigewalt, Sicherheitsverwahrung, Internetzensur, Tiefer Staat, Bundestrojaner, verfassungswidrige Gesetze, Hartz4-Willkür, logistische Unterstützung für völkerrechtswidrige Kriege etc. etc.) an Proppaganda und Zynismus nicht zu übertreffen. Nur ein paar wenige Beispiele aus unserem Rechtsstaat: Weiterlesen