Das Urteil von Weimar

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Amtsgericht Weimar. Urteil vom 11.01.2021. Az.6OWi ‑523 Js 202518–20. In dem Urteil ging es um einen Geburtstag, der auf einem Hinterhof gefeiert wurde. Dies verstieß gegen die geltende Thüringer Verordnung zum Kontaktverbot. Amtsrichter Matthias Guericke hat den Betroffenen frei gesprochen und das ausführlich im Urteil begründet. Das gefiel weder den Massenmedien, noch der Politik. Deshalb will die Staatsanwaltschaft in Thüringen Rechtsbeschwerde einlegen. Im folgenden ein paar Auszüge und Kommentare von mir zu seiner Begründung. Weiterlesen