1.) Die Impfpflicht greift tief in die Grundrechte der Menschen ein. Allen voran, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde, die Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Argument »Ungeimpfte« würden andere ‑also das Gemeinwohl- schädigen und deshalb sei es gerechtfertigt, die Grundrechte von Individuen zum Wohle der Allgemeinheit auszusetzen (sie unter Androhung von Strafe zur Impfung zu nötigen) trägt nicht! Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits im August 2007 beim Thema Luftsicherheitsgesetz entschieden:
»Ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug darf auch im äußersten Notfall nicht abgeschossen werden. [...] Wenn der Staat den Abschuss eines entführten Luftfahrzeuges billige, behandele er die darin sitzenden Passagiere und Besatzungsmitglieder als Objekte. [...] Tötung Unschuldiger Verstoß gegen Menschenwürde.«
Das Wohl von Vielen wiegt in einer freiheitlich-pluralistischen Grundordnung, eben nicht schwerer als das Wohl von Einzelnen.