Endlich wachen immer mehr Gerichte in Deutschland auf. Ja, es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Aber es gibt auch noch andere Grundrechte! Und es kann nicht sein, dass seit Monaten mit dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, sämtliche andere Grundrechte beliebig verhandelbar und/oder eingeschränkt werden, wie es der Bundesregierung und den Landesfürsten passt, um politischen Aktionismus zu betreiben. Es wird via Dekrete und Verordnungen regiert, Parlament und Bundesrat sind seit über einem halben Jahr faktisch entmachtet worden. Die Klagepaten, die Anwälte für Aufklärung sowie die Querdenken-Bewegung weisen darauf seit Monaten hin und wurden dafür breitflächig diffamiert.
»Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg unverhältnismäßig. Die Landesregierung müsse fortlaufend prüfen, ob die Grundrechtseingriffe durch das Verbot weiterhin zumutbar seien, heißt es in der Begründung des Gerichts.«
»Gericht kippt Berliner Corona-Sperrstunde: Das Verwaltungsgericht der Stadt erklärte am Freitag, die Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.«
»Gesetzliche Basis für Corona-Verordnungen: Verfassungsrichter sieht Bundestag in der Pflicht.«