Studien und Urteile

Eine kleine (sicher unvollständige) Sammlung von Studien, Analysen und Gerichtsbeschlüssen zum Corona-Komplex. Sie beweisen eindrücklich, dass die Maßnahmen-Kritiker eben keine Spinner und Schwurbler sind, sondern zahlreiche Urteile und Studien hinter ihren Argumenten vorzuweisen haben!

»Es kann nicht sein, dass wir als Gesellschaft an einen Punkt gekommen sind, wo man als Wissenschaftler Angst haben muss, wissenschaftliche Fakten in die Öffentlichkeit zu bringen. «

Prof. Dr. Christof Kuhbandner

»Sinn von Grundrechten ist nicht, dass Gerichte staatliches Handeln korrigieren müssen.«

Prof. Norman Paech

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Die Gerichte wachen auf!

Endlich wachen immer mehr Gerichte in Deutschland auf. Ja, es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Aber es gibt auch noch andere Grundrechte! Und es kann nicht sein, dass seit Monaten mit dem Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, sämtliche andere Grundrechte beliebig verhandelbar und/oder eingeschränkt werden, wie es der Bundesregierung und den Landesfürsten passt, um politischen Aktionismus zu betreiben. Es wird via Dekrete und Verordnungen regiert, Parlament und Bundesrat sind seit über einem halben Jahr faktisch entmachtet worden. Die Klagepaten, die Anwälte für Aufklärung sowie die Querdenken-Bewegung weisen darauf seit Monaten hin und wurden dafür breitflächig diffamiert.

»Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg unverhältnismäßig. Die Landesregierung müsse fortlaufend prüfen, ob die Grundrechtseingriffe durch das Verbot weiterhin zumutbar seien, heißt es in der Begründung des Gerichts.«

»Gericht kippt Berliner Corona-Sperrstunde: Das Verwaltungsgericht der Stadt erklärte am Freitag, die Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand

»Gesetzliche Basis für Corona-Verordnungen: Verfassungsrichter sieht Bundestag in der Pflicht

Faule Deals

»In zwei Dritteln aller Strafprozesse werden die Urteile zwischen den Beteiligten und dem Gericht abgesprochen. Nach vielen dieser sogenannten Deals würden Strafen verhängt, die man schwerlich als schuldangemessen bezeichnen kann«

- Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Berliner Zeitung

Anmerkung: Ach was, ist ja wohl maßlos übertrieben. Helmut Kohl hat sich in seiner Spendenaffäre ganz sicher nicht mit dem Gericht abgesprochen. Auch Ackermann hat sich nicht freigekauft — er war eben unschuldig. Und aktuell hat Klaus Zumwinkel sich freiwillig dem Gericht gestellt. Er wurde angemessen bestraft mit zwei Jahren Bewährung. Schließlich hat die Berichterstattung ihn »medial hingerichtet«, da ist Strafmilderung doch angebracht, oder? Gerechtigkeit eines Rechtsstaates ist eben, wenn im Berliner Gefängnis Plötzensee, jeder Dritte wegen Schwarzfahrens der öffentlichen Verkehrsmittel einsitzt und die Vermögenden faule Deals mit dem Gericht abschließen.