Zur Atom-Problematik

§ 328 des Strafgesetzbuches:

»Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern«

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder

2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,

aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

Anmerkung: Wie sieht das nun mit der Rechtsgültigkeit von Atommüll-Lagerung aus?

Mit Dank an Sephi für den Hinweis!

Ausgestrahlt

Am 5. September 2009 findet in Berlin eine große Anti-Atom-Demonstration statt. Ein großer Treck von wendländischen Bauern ist bereits am 29. August in Gorleben gestartet und wird am 5. September in Berlin ankommen. Aus über 100 Städten werden Busse, Kurswagen und Sonderzüge in die Hauptstadt rollen. Die Protestaktion will Druck auf die neue Bundesregierung ausüben, um Atomkraftwerke auch wirklich nach und nach still zu legen und um auf erneuerbare Energien zu setzen. Demonstrationen sollten sicher nicht überschätzt, aber auch nicht unterschätzt werden. Wer also Zeit hat, sollte hinkommen! Weiterlesen