Neusprech: Beschäftigung
04. November 2009 von epikur
»Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers«
- Sozialgesetzbuch 4, Paragraph 7, Absatz 1
Der Begriff »Beschäftigung« ist im deutschen in zweifacher Hinsicht inhaltlich besetzt. Die erste Definition gibt an, dass ein Mensch eine körperliche oder geistige Tätigkeit vollführt: sich-mit-etwas-beschäftigen. Als Gegensatz zur sog. Langeweile, des vermeintlich nicht aktiv-seins. Die zweite Definition ist eine Gleichsetzung mit dem Begriff der »Lohnarbeit«: als »beschäftigt« und »Beschäftigter« in Deutschland gilt, wer einer Lohnarbeit nachgeht. Weiterlesen »
»Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers«
- Sozialgesetzbuch 4, Paragraph 7, Absatz 1
Der Begriff »Beschäftigung« ist im deutschen in zweifacher Hinsicht inhaltlich besetzt. Die erste Definition gibt an, dass ein Mensch eine körperliche oder geistige Tätigkeit vollführt: sich-mit-etwas-beschäftigen. Als Gegensatz zur sog. Langeweile, des vermeintlich nicht aktiv-seins. Die zweite Definition ist eine Gleichsetzung mit dem Begriff der »Lohnarbeit«: als »beschäftigt« und »Beschäftigter« in Deutschland gilt, wer einer Lohnarbeit nachgeht. Weiterlesen »
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