Neusprech: Beschäftigung

»Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers«

- Sozialgesetzbuch 4, Paragraph 7, Absatz 1

Der Begriff »Beschäftigung« ist im deutschen in zweifacher Hinsicht inhaltlich besetzt. Die erste Definition gibt an, dass ein Mensch eine körperliche oder geistige Tätigkeit vollführt: sich-mit-etwas-beschäftigen. Als Gegensatz zur sog. Langeweile, des vermeintlich nicht aktiv-seins. Die zweite Definition ist eine Gleichsetzung mit dem Begriff der »Lohnarbeit«: als »beschäftigt« und »Beschäftigter« in Deutschland gilt, wer einer Lohnarbeit nachgeht. Weiterlesen