Faule Deals

»In zwei Dritteln aller Strafprozesse werden die Urteile zwischen den Beteiligten und dem Gericht abgesprochen. Nach vielen dieser sogenannten Deals würden Strafen verhängt, die man schwerlich als schuldangemessen bezeichnen kann«

- Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Berliner Zeitung

Anmerkung: Ach was, ist ja wohl maßlos übertrieben. Helmut Kohl hat sich in seiner Spendenaffäre ganz sicher nicht mit dem Gericht abgesprochen. Auch Ackermann hat sich nicht freigekauft — er war eben unschuldig. Und aktuell hat Klaus Zumwinkel sich freiwillig dem Gericht gestellt. Er wurde angemessen bestraft mit zwei Jahren Bewährung. Schließlich hat die Berichterstattung ihn »medial hingerichtet«, da ist Strafmilderung doch angebracht, oder? Gerechtigkeit eines Rechtsstaates ist eben, wenn im Berliner Gefängnis Plötzensee, jeder Dritte wegen Schwarzfahrens der öffentlichen Verkehrsmittel einsitzt und die Vermögenden faule Deals mit dem Gericht abschließen.