Zur Problematik des »Geistigen Eigentums«

Das »Geistige Eigentum« (engl. intellectual property) ist eine Sammelbezeichnung für Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Geschmacksmuster- und Urheberrechte und ein Begriff aus dem Rechtsschutz sowie  dem Immaterialgüterrecht. Es bezeichnet Exklusivrechte an immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen usw). Dabei wird meist jedem, außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer, Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie, bzw. Nutzung der Immaterialgüter verboten. Der Begriff des »Geistigen Eigentums« wird vielfach kritisiert, da er eine fehlerhafte Analogie zum Sacheigentum darstellt. Weiterlesen