Zur Problematik des »Geistigen Eigentums«

Das »Geistige Eigentum« (engl. intellectual property) ist eine Sammelbezeichnung für Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Geschmacksmuster- und Urheberrechte und ein Begriff aus dem Rechtsschutz sowie  dem Immaterialgüterrecht. Es bezeichnet Exklusivrechte an immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen usw). Dabei wird meist jedem, außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer, Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie, bzw. Nutzung der Immaterialgüter verboten. Der Begriff des »Geistigen Eigentums« wird vielfach kritisiert, da er eine fehlerhafte Analogie zum Sacheigentum darstellt.

Der Begriff des »Geistigen Eigentums« impliziert, als hätte das Immaterialgüterrecht die gleiche Anschaulichkeit wie das Sacheigentumsrecht, welches jedoch mitnichten der Fall ist. Zwar genießen beide das absolute Recht über eine Sache bzw. über eine Idee (Monopolrecht), dennoch überwiegen die Unterschiede. »Geistiges Eigentum« ist zeitlich begrenzt und Schranken gehen erheblich weiter als beim Sacheigentum. Sacheigentum dagegen bleibt bis zum Untergang der Sache bestehen. Der durch den Staat zu leistende Aufwand, Immaterialgüterrechte zu schützen, übersteigt den Aufwand für den Schutz von Sacheigentum.

Da Ideen und geistige Erzeugnisse zudem nie in einem »luftleeren Raum« entstehen, sondern in der Regel auf andere Ideen, Theorien und Konzepten aufbauen, ist die rechtliche Gleichsetzung von Sacheigentum und Immaterialgüter äußerst fraglich und womöglich nur eine juristische Fiktion. Die ausschließlichen Besitzrechte eines Gegenstandes können in der Regel rechtlich fassbar gemacht werden, wobei es bei Immaterialgütern schlichtweg unmöglich ist, festzustellen, wer eine Idee zuerst im »Besitz« hatte. Zudem sind Ideen selten das Produkt einzelner isolierter Individuen, sondern entstehen im Kontext ihrer Geschichte, Kultur und in der Interaktion mit anderen Menschen. Insofern ist die monopolartige Zuweisung eines Patentes für eine geistige Leistung an eine einzelne Person zumindest fraglich.

Es lässt sich erkennen, dass die mannigfaltigen Schutzrechte an Immaterialgütern großen Unternehmen und Konzernen in den Industrieländern zugute kommen. Diese wiederum sind in erster Linie daran interessiert, ihr vermeintliches »Geistige Eigentum« der Verwertungs- und Vermarktungslogik zu unterwerfen. Durch diese Monopolisierung von Wissen entsteht nicht nur eine Ungleichverteilung der daraus erzielten Einnahmen, sondern auch die Rechtfertigung für selbiges. Denn längst ist der Rechteinhaber an einem Immaterialgut nicht mehr zwangsläufig der vermeintliche Produzent davon. Durch ausgeklügelte juristische Abteilungen in großen Unternehmen werden Lizenzen, Patent- und Urheberrechte für Immaterialgüter gekauft, auch wenn das Unternehmen dieses Immaterialgut nicht selbst »produziert« hat.

Durch DRM-Systeme (Digital Rights Management) und andere Technologien werden diese dann, zusätzlich zu den Immaterialgüterrechten, geschützt und entziehen dem Verbraucher Freiheitsrechte und das alleinige Eigentumsrecht über ein gekauftes Produkt. Zudem nutzen die Hersteller diese Technologien um verschiedene Kontrollmechanismen in ihre Produkte einzubauen, welche den Verbraucher unfreiwillig an das Unternehmen binden. Durch Lizenzen werden Verbraucher dazu gezwungen ein Produkt in vorgeschriebener Weise zu nutzen, die Verfügungsrechte und die Eigentumsrechte verbleiben jedoch beim Hersteller. Der Verbraucher wird so nicht mehr zum Eigentümer einer Sache, sondern lediglich zum Nutzer mit verminderten Rechten.

(Dies ist ein kleiner Auszug einer etwas älteren Uni — Hausarbeit von mir. Deswegen der  etwas  sachliche Ton. Ich dachte mir aber, das Thema wäre auch mal für den Blog interessant ;) )

4 Gedanken zu “Zur Problematik des »Geistigen Eigentums«

  1. Wir leben in einer Zeit des Neofeudalismus, da die Weiterentwicklung der kulturellen Errungenschaften den monetaeren Interessen der Wirtschaft und somit weniger Menschen unterliegt. Unsere gesamte westliche Kultur beruht gewissermassen auf staendiges kopieren und weiterentwickeln von Wissen und Ideen. Wo waeren wir heute, wenn es zu Zeiten Gutenbergs DRM gegeben haette?

  2. Die Intellectual Property treibt derart seltsame Blüten, daß sogar Konterfeis geschützt sind von Schauspielern etc., d.h., wen man z.B. ein Portrait von Groucho Marx malt oder zeichnet, darf man es nicht verkaufen, da irgendeine Firma die Rechte an Groucho Marx’s Konterfei besitzt. Mit dem eigntlichen schützenden Grundgedanken, nämlich, daß nicht jeder mit einem berühmten Namen sich eine goldene Nase verdient (selbst wenn es für etwas benutzt wird, wozu der Betroffenen selbst nie seine Zustimmung geben würde), ht das nix mehr zu tun, wenn der jeweilige Rchteinhaber nämlich genau das machen kann (die Fa., die die Rechte hat an G.Marx, vergibt Nutzungslizenzen für alles mögliche und unmögliche).
    Intellectual Property in seiner heutigen Anwendungsweise ist auch nur eine der Varianten für die Pervertierung eines sinnvollen Schutzgedankens.

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