(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
»Dieses Virus ist eine Zumutung für unsere Demokratie. Deshalb machen wir es uns natürlich mit den Beschränkungen von Grundrechten nicht einfach und deshalb sollen sie so kurz wie möglich sein. Aber sie waren notwendig.«
»Muss man sich die Grundrechte durch Impfen verdienen? [...] Grundrechte sind keine Belohnung, keine Gratifikation, kein Bonus, kein 13. Monatsgehalt. Sie sind einfach da, jeder hat sie, jeder darf sie in Anspruch nehmen. Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie dem Menschen als Mensch und/oder als Staatsbürger zustehen.«
»Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig.«
Professor Dr. Dietrich Murswiek. Staatsrechtler.
»Soweit die vorgebrachten Gründe nicht bereits gänzlich ungeeignet sind, vermögen sie die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters ebenfalls nicht zu tragen. Der Antrag ist daher jedenfalls unbegründet.“
- Verfahren über die Verfassungsbeschwerde zur Befangenheit von Präsident Harbarth und Richterin Baer