Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Es ist ein einheitliches Datenschutzrecht für die gesamte Europäische Union. Betroffen hiervon ist quasi jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet. Demnach ist man verpflichtet einige Regularien einzuhalten, will man nicht zum Ziel von abmahnwütigen Anwälten und Kanzleien werden.
Wie ist die neue DSGVO zu bewerten? Will man ‑nachdem man sich Facebook (Netzwerkdurchsuchungsgesetz) und Youtube (Rundfunklizenz) vorgenommen hat- nun die Blogger (DSGVO) ins Visier nehmen? Oder ist das alles übertriebene Panikmache und im Grunde ändert sich nicht wirklich etwas? Kollege Stefan Rose ist jedenfalls schon ganz aus dem Häuschen ( :mrgreen: ). Ich weiß noch nicht, was ich davon halten und ob ich nun das ganze Blog nach DSGVO-Richtlinien umgestalten soll. Was denkt Ihr?


Nach mehr als 10.000 (nicht moderierten!) sehr vielen, sehr tollen Kommentaren, rund 9 Jahren ZG Blog und mehr als 1.700 veröffentlichten Beiträgen, wirft man mir nun vor, ich würde »Zensur« betreiben, ich würde die hochintellektuellen Beiträge eines Kommentatoren nicht verstehen, sei für die »Revolution« nicht bereit und könne keine Kritik vertragen. Dabei gab es Dutzende, ja Hunderte sehr interessante, oft auch heftige Diskussionen im Kommentarbereich. Und das nicht nur hier, sondern auch auf 


Mit zunehmender Reichweite und einer über achtjährigen Blog-Ausdauer, mit rund 1.500 Artikeln, nisten sich nun zunehmend mehr Werbetrolle, SEO-Beauftragte und PR-U-Boote ein, die entweder unseren Blog als Werbeplattform benutzen oder die Inhalte für ihre eigenen Verdienstmöglichkeiten verwenden wollen. Ob Amazon-Links, journalistische Anfragen zur Verwendung von Inhalten, Nebenbei-Hinweise zu kommerziellen Anbietern und Produkten oder SEO-Link-Kooperationen – es kann nicht angehen, dass wir unseren Blog mit ehrenamtlichen Herzblut betreiben, während andere ihn nur benutzen wollen, um zusätzlich an ein paar Brotkrumen zu kommen. 