Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5»(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
Wir erleben seit rund 5 Jahren, wie dieses Grundrecht überall ausgehöhlt und beschnitten wird. Angefangen bei Meinungsäußerungen, die zwar »unterhalb der Strafbarkeitsgrenze« liegen, aber dennoch kriminalisiert und verfolgt werden (sollen). Hinzu kommen Bestrebungen, die Meinungsfreiheit sowie die Meinungs- und Deutungshoheit im digitalen Raum politisch »einzuhegen«. Weiterlesen