Netzpolitik.org wird wegen Verdacht des Landesverrats nach § 94 Strafgesetzbuch verklagt:
Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Während also Bundeskanzlerin Merkel unbehelligt einen tatsächlichen Landesverrat begehen kann, indem sie ihren Amtseid (»Schaden vom deutschen Volk abwenden«) in der NSA-Affäre gebrochen hat, werden Aufklärer wie netzpolitik.org wegen eines Verdachtes verklagt. Bananenrepublik Deutschland.
Die meisten Menschen glauben immer noch, man würde alle Produkte und Dienstleistungen mit Euros bezahlen. Diese Naivität nutzen PR- und Marketing-Soldaten häufig aus, indem sie groß mit 