Absurdistan

Netzpolitik.org wird wegen Verdacht des Landesverrats nach § 94 Strafgesetzbuch verklagt:

Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Während also Bundeskanzlerin Merkel unbehelligt einen tatsächlichen Landesverrat begehen kann, indem sie ihren Amtseid (»Schaden vom deutschen Volk abwenden«) in der NSA-Affäre gebrochen hat, werden Aufklärer wie netzpolitik.org wegen eines Verdachtes verklagt. Bananenrepublik Deutschland.

5 Gedanken zu “Absurdistan

  1. Wer entscheidet überhaupt, ob etwas geheim gehalten werden »soll« — haben die Behörden da völlig freie Hand?

  2. Ich erlaube mir jetzt einmal zu diesem Thema einen Text aus meiner Sturm- und Drangzeit beizusteuern, den ich seinerzeit in einem Buch von Hans Magnus Enzensberger gefunden und in Erinnerung behalten habe. 1964 erschien das Buch mit dem Titel: „Politik und Verbrechen“ bei Suhrkamp. In diesem Buch gibt es ein Kapitel mit der Überschrift: „Zur Theorie des Verrates“. Daraus möchte ich den Auszug mit der Zwischenüberschrift: „Das Staatsgeheimnis“ anfügen.
    „Das Staatsgeheimnis.
    Nicht zum alten Kern der Gesetze gegen den Verrat gehört das Verbot, Staatsgeheimnisse an eine fremde Macht auszuliefern. Eben der Aspekt, aus dem die offizielle Propaganda am meisten Kapital schlägt, ist durchaus peripher und geht auf eine späte Erweiterung des Verratsbegriffs zurück. In der älteren Gesetzgebung spielt er keine Rolle; im angelsächsischen Recht heißt der Verrat von Staatsgeheimnissen überhaupt nicht Verrat (treason); das Delikt fällt nicht unter den Treason Act, sondern unter den Official Secrets Act von 1889.
    Auf seinen rezenten Ursprung verweist auch die Unterscheidung von Hochverrat und Landesverrat im deutschen Recht. Staatsgeheimnis und Spionage als juristische Begriffe sind Erfindungen des späten neunzehnten Jahrhunderts. Sie sind aus dem Geist des Imperialismus geboren. Ihr Siegeszug beginnt im Jahre 1894 mit der Affäre Dreyfus.
    Seitdem ist das Staatsgeheimnis zu einem Herrschaftsinstrument ersten Ranges geworden. Seine Leistungsfähigkeit ist nahezu unbegrenzt. Sein Erfolg und seine Beliebtheit rühren daher, dass sich in ihm die magischen Vorstellungen, die mit dem Verrats-Tabu von jeher verbunden waren, zu einem einzigen Komplex verdichten. Im Staatsgeheimnis objektiviert sich noch einmal, zugleich handgreiflich und immateriell, das alte Mana der Häuptlinge und Priesterkönige: es ist das Geheimnis der Macht schlechthin. Seine Präsenz ruft Schauer der Ehrfurcht hervor, seine Preisgabe hysterische Empörung. Zur Verletzung des Tabus bedarf es keiner Aggression mehr; es genügt deren Schwundstufe, die Frage. Das ist ein Grad der Entrückung, wie ihn kein Herrscher je genossen hat. Das Mana des Staatsgeheimnisses teilt sich seinen Trägern mit und immunisiert sie, je nach dem Grade ihrer Einweihung, gegen die Frage; sie sind damit der Antwort enthoben und im eigentlichen Sinn des Wortes unverantwortlich. Wie viele Staatsgeheimnisse einer kennt, das wird zum Maß seines Ranges und seiner Privilegien in einer feinabgestuften Hierarchie. Die Masse der Beherrschten ist geheimnislos; das heißt, sie hat kein Recht, an der Macht teilzuhaben, sie zu kritisieren und zu überwachen“.

  3. Die Junge Welt kommt zu einem treffenden Fazit:

    »Den Herrschaften in der staatlichen Machtzentrale sitzt der Snowden in den Knochen, und da sollen sie das Staatsschiff sturmfest machen. Die Fritsche, Maaßen, Range und ihre politischen Auftraggeber kennen nur die Maxime: Maulhalten über jedes neue Loch in der Schiffswand ist erste Bürgerpflicht, zumal wenn es von Staats wegen hineingeballert wurde.«

  4. ...Mrekel und die ganze Bande gehören vor ein Volksgericht.....und standrechtlich erschossen.....jedocj...die Kugel ist für die noch viel zu ehrenvoll....

  5. @rainer, seien wir keine Unmenschen: ich schlage lebenslängliche Sicherungsverwahrung vor, bei Hartz IV-Lebensstandard.

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