Und so beginnt es...

Ab sofort darf das deutsche Militär auch im Inland eingesetzt werden. Natürlich nur mit starken Einschränkungen, um sogleich alle Kritiker zu beschwichtigen. In  »Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes« oder bei »Terrorgefahr« darf die Bundeswehr im Inland eingreifen. Die schwammigen Formulierungen öffnen somit Tür und Tor. Somit haben wir endlich unser modernes Notstandsgesetz. Die Machthabenden fürchten wohl starke Aufstände in Deutschland und bereiten sich vor. Zurecht, denn wenn die Bürger merken, dass sie nun die Milliarden für die Banken zahlen dürfen, werden sie endgültig die Schnauze voll haben. Entlassungen, Inflation, Kürzungen, Steuererhöhungen usw. stehen dann ins Haus. Dann ist es vorbei mit der typisch deutschen, gemütlich-biederen Weltvergessenheit.

7 Gedanken zu “Und so beginnt es...

  1. Das stimmt doch mit der Erlaubnis der EU-Verträge überein, daß bei Aufständen gezielt Menschen getötet werden dürfen — die Todesstrafe durch die Hintertür ohne Gerichtsverfahren!
    Die Mächtigen dieser Welt bekommen Angst vor den Geistern, die sie riefen. Anstatt für eine Welt zu sorgen, wo Terrorakte und Aufstände durch die Lebensumständen überflüssig werden, spalten sie lieber die Gesellschaft und bekämpfen die Folgen mit Gewalt.

  2. Update aufgrund des Lissabonvertrages. Seit dem dürfen unsere Aufstände mit militärischer Gewalt nieder geschlagen werden. Ein Schritt zurück in vielerlei Hinsicht. Bedingungen werden geschaffen, so zu intervenieren, mit Bedingungen wird gerechnet, dass nieder zu schlagende Aufstände entstehen. Die Hornochsen des Verfassungskonvents samt der Brüsseler Technokratie agieren im Tunnelblick und gründen innerhalb eines Friedensprojektes eine NEUE Gewaltoption ein.
    Es ist problematisch und bisher kaum ein klarer Fall zu finden. Der Gewaltpegel von Ordnungswiederherstllungsaktionen ist aber jedenfalls potenziert worden. Interpretationsspielräume variieren, heute ist es kein Anlasse, morgen die Niederschlagung von Rebellen. Im Wirrwarr der bunten Revolutionen hängt es vom tagespolitischen Stand der Machtverhältnisse ab, ob nieder geschlagen wird oder nicht. Die Option aber dazu, wurde vordem eingeführt. Der Pfad wurde eröffnet. Das war der Irrsinn.

  3. Erst der Gauck mit seinem verbalen Angriff auf die Glücksüchtigen die sich der Logik des Töten und Brandschatzen entziehen wollen.

    Dann der De Maizier der Drohne und alle anderen Menschenvernichtungsmaschinen als moralisch neutral einstuft und keinen Ort der Erde weis wo man die Mörder (=Soldaten) nicht zum Wohle der Republik einsetzen könnte.

    Und nun das Verfassungsgericht...

    Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht synchron in gleicher Schlagrichtung.... oje oje, wenn da nicht mal was auf uns zu kommt.

  4. Es ist ja nicht so, dass es bisher im Falle von Katastrophen unmöglich war, die Bundeswehr im Innern einzusetzen. Man denke an die Oderflut 1997 oder die Sturmflut 1962. Auch dass solche Einsätze grundsätzlich ohne Waffen stattfinden mussten, stimmt nicht. Schon lange hält die Luftwaffe Alarmrotten bereit, die im Notfall auch berechtigt sind, zum Beispiel eine entführte Passagiermaschine vom Himmel zu schießen.
    Man darf also tatsächlich gepannt sein, wann die erste Demo vom Innenministerium als »Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes« eingestuft wird.
    Nur zeigt die Erfahrung, dass es sehr wohl auch nach hinten losgehen kann, dem Militär zu befehlen, auf die eigenen Landsleute zu schießen.

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