Gleichschaltung

Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar, hat für seine Verbrechen 26 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Auch wenn bis heute gerichtlich nicht eindeutig bewiesen ist, dass Klar selbst gemordet hat (nur dass er eben ein RAF-Mitglied war), scheint es für die bürgerliche und ach so »freie Presse« festzustehen. Auffällig ist vor allem die Gleichschaltung der Presselandschaft bei diesem Thema. Ein Höchstmaß an Emotionalität und Unsachlichkeit gepaart mit einem scheinbar skrupellosem gegenseitigen Abschreiben, enttarnt die Presse diesmal eindeutig als Sprachrohr der Herrschenden  von Großunternehmen, Verlage sowie einer politischen und wirtschaftlichen »Elite«. Klar hat seine Strafe juristisch verbüßt — nur das genügt der bürgerlichen Presse nicht.

SpiegelOnline: »Er bereut nichts und verweigert Hilfe bei der Aufklärung der RAF-Morde«

Der Tagesspiegel: »Keine Reue, kein Bekenntnis, kein Wort der Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer«

Die Zeit: »Er hat sich nicht zu seinen Taten bekannt, er hat sie nicht bereut«

Süddeutsche Zeitung: »Klars 26 Jahre enden jetzt. Er hat kein Reuebekenntnis abgelegt«

BILD-Zeitung: »Klar kommt frei! Und das, obwohl er nie bereut hat!«

FAZ: »Ein Mörder ohne Reue!«

Berliner Morgenpost: »Der neunfache Mörder habe niemals Anzeichen von Reue oder Einsicht gezeigt«

Berliner Zeitung: »...seine Verweigerung öffentlicher Reue...«

Focus: »Er bereut nichts, er distanziert sich nicht«

Dass die Reue, das Schuldbekenntnis bei einer Verbüßung von 26 Jahren Haft lautstark gefordert wird, hat nichts mit juristischen, sondern mit emotionalen Argumenten zu tun. Hätten wir in Deutschland noch die Todesstrafe, würde es mich nicht wundern, wenn sie für Christian Klar nun gefordert würde. Vielmehr ist die Forderung nach Reue, wie es einzig der ehemalige FDP Innenminister Gerhart Baum in der Frankfurter Rundschau hervorhebt, grundgesetzwidrig. Denn sie missachtet den Rechtsstaat und  macht Hexenjagd-Stimmung.

22 Gedanken zu “Gleichschaltung

  1. Trotzdem ist das Äußern von emotionalen Argumenten keineswegs grundgesetzwidrig. Es ist erlaubt und darum geht es ja auch in diesen Ausschnitten.

    Ich gönne Christian Klar die Freiheit auch nicht gerade. Mich würde es keine schlaflosen Nächte kosten, wenn er sein Leben für immer hinter Gittern verbringen würde. Wen ich das sage, ist das noch lange keine Hexenjagd ;)

  2. Vielleicht hab ich mich ein wenig missverständlich ausgedrückt. Christian Klar ist nach geltendem Recht verurteilt worden und hat seine Strafe abgebüßt. Trotzdem zu kritisieren, dass er frei komme bzw. dass er doch Reue zeigen solle, widerspricht dem Grundgesetz und unseren Prinzipien eines Rechtsstaates:

    »Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht« (Artikel1, Absatz 3)

    »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« (Artikel 3, Absatz 1)

  3. Zwei Punkte:

    1.) Kritik/freie Meinung selbst soll weder verboten, noch unterbunden werden, sofern sie nicht die Freiheit eines Menschen beeinträchtigt — was hier aber der Fall ist.

    2.) Wir leben in einem Rechtsstaat. In diesem ist Christian Klar nach geltendem Recht und Gesetz verurteilt worden. Er hat seine Strafe von 26 Jahren Haft verbüßt. Zu kritisieren, das wäre nicht genug, er solle für immer im Knast sitzen oder am besten erschossen werden — kommt einer Kritik unseres Rechtsstaates, unserer Demokratie gleich. Genau das meinte Gerhart Baum in der FR mit »grundgesetzwidrig«.

  4. Außerdem noch mal zum Hauptpunkt: Die Pressemedien geben ja ihre Meinung kund. Es ist nur fraglich wie frei die wirklich ist, wenn alle hier gelisteten neun das Gleiche schreiben, obwohl sie doch vom »intellektuellen Blatt« bis zur »Klolektüre« reichen.

  5. Eine lebenslange Freiheitsstrafe darf nicht an die Lebensdauer gekettet sein, zudem darf nicht erst nach 40 Jahren eine Möglichkeit gewährt werden, einem Verurteilten den Weg in die Freiheit zu ermöglichen — das Bundesverfassungsgericht hat sich 1977 klar dazu geäußert. Es entspricht dem Rechtsstaatprinzip und der Menschenwürde, einen zu lebenslanger Haft Verurteilten, eine realistische Chance auf Resozialisierung und Freiheit zu gewähren.

    In so einer Debatte haben Emotionen wenig Raum, wenngleich sie nicht verboten sind. Sie sind schier uninteressant — konkret geht es im Falle Klars nicht mehr um die Hinterbliebenen der Opfer, sondern um Christian Klar und um den Staat, der bewerten muß, ob Klar noch gefährlich ist für die Allgemeinheit. Die aktuelle Prognose bestätigt, dass Klar reif ist, wieder innerhalb der Gesellschaft zu leben.

    Emotional zu agieren, mag nicht grundgesetzwidrig sein, aber die Kampagne der Mainstream-Medien ist hart an der Grenze, denn sie polarisiert und vergiftet das Klima des Rechtsstaates. Es geht dabei nicht mehr um Klar, sondern darum, dass BILD und Bunte entscheiden wollen, wer in Haft bleiben soll und wer nicht. Zudem verstößt dieses Auftreten mit Schaum vorm Mund gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen die Menschenwürde.

    Die Gewähr, weiterhin Nächte voller Schlaf zu erhalten — so wie es hier einem Kommentator aus der Tastatur gerutscht ist -, hat nichts mit Klars Recht auf Resozialisierung zu tun. Hier eine Diskussion anzusetzen ist belanglos und entbehrt jeglichen Diskussionsgehaltes. Daher könnte man gleich über das Sockenstopfen sprechen — das hat mehr Gehalt.

  6. Ich denke es ist grenzwertig zu beurteilen wann eine Pressemeldung dem Grundgesetzt widerspricht, bzw. ob die Pressefreiheit diese nicht abdeckt. Das müssten in letzter Konsequenz Juristen beurteilen. Ich vermute das die Presse die vermeintlich mangelnde Reue kritisieren kann, aber das dies juristisch irrelevant ist sollte eine gute Berichterstattung nicht unterschlagen.

    Die einseitige Berichterstattung fördert unnötig eine Mobmentalität, wobei das bedienen selbiger keine keine Ausnahme zu seien scheint. Ich habe das Gefühl, dass bei Themen wie Mißbrauch von Sozialleistungen, Sexualverbrechern aber teilweise auch Managern ähnlich undifferenziert berichtet wird.

  7. In der BILD faselt Doktor Nikolausfest heute davon, dass das »Rechtsempfinden des Volkes« durch diese vorzeitige Entlassung verletzt werde. Nun ist aber modernes recht weniger eine Sache der Empfindung, als der kuehlen Ratio und es verurteilt die Tat, bestraft den Taeter fuer die Tat, aber nicht die Person als »Ganze« und auch nicht den »Charakter« des Taeters — jedenfalls sollte es das tun. Das mag man gut finden oder nicht, es ist die geltende Vorstellung. Eigentlich gaelte es gerade diese zu staerken und nicht noch Oel ins Feuer zu giessen und dem »Volk« nicht noch vorzubeten, wie es (rechtlich/sittlich) anders zu empfinden habe.

    Es ist aber offenbar von den medialen Imamen auch politisch gewollt, dass das Volk sich in seinem Rechtsempfinden »verletzt« fuehle.

  8. »Vor allem linke Zeitungen bejubeln die Freilassung Christian Klars als Sieg des Rechtstaats. Doch was sie als seinen Triumph feiern, ist eher eine Niederlage. Denn mit solchen Siegen zerstört der Staat die Vertrauensbasis, auf der er steht.«

    Schreibt Fest. Mit der Einhaltung des Rechtsstaates, mit der Einhaltung bindender Gesetze, die eine Entlassung nach der Mindeststrafe, die jedem Verurteilten das Recht auf Resozialisierung geben, schadet man also dem Staat. Anders gesagt: Der Staat würde erst wieder gefestigt, wenn man sich über geltendes Recht hinwegsetzt.

    Mich wundert nicht, das Fest sich so äußert. In diesem Land werden seit Jahren geltende Gesetze mißachtet, Unverletzlichkeit der Wohnung wurde beseitigt, Menschenwürde wird getreten. Und immer haben es die herrschenden Kreise als Festigung des Staates verkauft. So besehen wäre die Verschärfung der Haftstrafen nur konsequent. Was hier herausschimmert ist: Man bereitet Schritt für Schritt eine Pogromstimmung vor, die auch vor einer Todesstrafe nicht haltmachen würde — natürlich nur in extremen Fällen wie Kindesmißbrauch und Terrorismus... aber warte nur, lieber Arbeitsloser, irgendwann verklärt man Dich zum Terroristen...

    Kurzum: Wer behauptet, dass die Einhaltung geltenden Rechtes zum Untergang des Staates führt, zumal es sich um humanistisch gesinnte Gesetze handelt, nicht um Repressionsakte, der betreibt eine Verschärfung der Gangart und verblödet die Massen...

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  10. In der Zeit als Klar im Gefängnis war, sind zwischen 180 und 300 Menschen jährlich in Deutschland ermordet worden.
    Kein Aufschrei, keine Medienlandschaft die für die Opfer eingetreten wäre. Es ist wohl weniger die Tatsache, dass hier gemordet wurde, und Christian Klar ist vermutlich ein Mörder, es geht um die Tatsache, wer hier ermordet wurde. Ich möchte die Taten der Terroristen nicht schön reden, ich missbillige Sie! Aber es geht wohl eher darum, wer hier ermordet wurde. Repräsentanten des bestehenden Systems, ein Angriff auf das System wurde verübt. Oder wie erklärt es sich, dass die Morde die sonst in Deutschland geschehen, nicht in dieser Form aufgearbeteitet werden, und die Opfer dieser Morde nicht in dieser Form gewürdigt werden?

  11. Die ganzen RAF-Prozesse sind rein politische Prozesse gewesen. Hier hat die Bundesrepublik Deutschland sehr klar und eindeutig bewiesen, daß ein C. Klar eben kein normaler Mörder ist. Er wurde aus politischen Gründen zu einer Strafe verurteilt, die strafrechtlich eigentlich so nicht vorgesehen ist. Und er wurde ohne eindeutige Beweise, nur wegen seiner Gesinnung, der Mitgliedschaft in einer Gruppe und seiner Überzeugung verurteilt.
    Die Unschuldsvermutung, das Grundprinzip eines Rechtsstaates, wurde mit Füßen getreten.

    Einen der besten Artikel dazu hat meiner Meinung nach Peggy Parnass im Stern geschrieben. Sie verlor ihre Eltern im KZ Treblinka und wurde in den 70er Jahren durch Gerichtsreportagen in der Zeitschrift Konkret bekannt.
    Sie hat das Urteil mit denen überführter Nazis verglichen, beispielsweise den SS-Obersturmführer Arnold Strippel, der 1949 wegen 21fachen Mordes zu 21mal lebenslänglich verurteilt wurde. Im Folgeverfahren hatte ein Richter Gnade mit diesem Mann und begrenzte seinen Gefängnisaufenthalt letztendlich auf 3,5 Jahren. Zusätzlich erhielt dieser Mann auch noch eine staatliche Haftentschädigung von 121.300,-DM!

    Wie lautet das Fazit von Frau Parnass:
    »Aber wofür man in der Bundesrepublik bestraft wird, oder nicht bestraft wird, kommt darauf an, wer das Opfer ist. Ist es jemand angesehenes, hochgestelltes, bekanntes, berühmtes? Oder ist es einfach nur ein Mensch, der auch gerne gelebt hätte.«

  12. Es geht doch im Grunde um zwei Ebenen, die hier miteinander vermischt werden. Da ist zum einen der Rechtsstaat, nach dessen Gesetzen er entlassen werden muss, gleichgültig wie er zur Tat steht.
    Zum anderen sind da die Angehörigen der Opfer, die zu Recht erwarten, dass Klar den Hergang der Taten offenlegt. Nur wer selbst einmal mitgemacht hat, wie schrecklich Ungewissheit ist, kann hier mitreden! Ich habe mit einer Mutter gesprochen, deren erwachsene Tochter jahrelang vemisst war. Sie sagt, es sei noch schrecklicher als eine noch so furchtbare Todesnachricht. Wäre ich Hinterbliebene®, wollte ich auch die Wahrheit wissen! Das ist noch wichtiger als die Reue des Täters, die immergespielt sein kann.

    Warum beschäftigen sich nicht zumindest die seriösen Medien mit der Frage, aus welchen Gründen Christian Klar schweigt? Hat jemand mal mit ihm darüber gesprochen, warum er das den Hinterbliebenen antut? Hat die RAF-Vergangenheit jedes Gefühl bei ihm abgetötet? Das wären doch die wirklich interessanten Fragen!

  13. Ich finde diese ständige geifrige sabbernde Einfordern von Reue würde in mir auch nichts als Verstocktheit wecken. Leute, die ohne mit der Wimper zu zucken, ihre eigene Großmutter für ihre Karriere opfern würden, die auf der Autobahn ständig Leute in Lebensgefahr bringen, verrenken sich Geist und Griffel und ringen symbolisch die Hände ob der Verworfenheit dieses C.K. Meine Güte.Widerwärtig.

    Mir gefällt der Klar — ich frage mich andauernd, wo ist denn heute all der Zorn hin. Was wird damit?
    Die Menschen werden dermaßen verarscht in diesem Lande, ganze Bevölkerungsgruppen werden streckenweise kontrolliert und gedemütigt und manchmal auch noch verhöhnt, dass man sich täglich neu empören kann. Wenn ich — was ich tunlichst vermeide — die BILD-Zeitung aufschlage, wird mir übel ob des Zynismus und der täglich demonstrierten Menschenverachtung.

    Wo sind sie — die zornigen jungen Leute? Wahrscheinlich sind die alle am Bloggen- Man muss sich als Pensonärin einen Krückstock kaufen und alles damit mal ordentlich streicheln.

    Naja, Ihr wisst es auch nicht.

    Magda

  14. »Die ganzen RAF-Prozesse sind rein politische Prozesse gewesen.«

    Ja und nein, lieber Gerhard. Die Justiz war damals arg bemüht, die RAF nicht als politische Kampfgruppierung einzustufen, sondern als Räuberbande. Offiziell hat man die Bezeichnung »RAF« nie verwendet, man sprach von der »Baader-Meinhof-Gruppe« oder »Baader-Meinhof-Bande« — später, als die Stammheimer starben (wie das geschah ist immer noch zweifelhaft), wurde auch »RAF« salonfähig. Aber man war immer noch versucht, die Täter als Räuber, Mörder, Banditen hinzustellen. Zweifellos trifft das auch alles zu, nur das Politische wollte man ausklammern. Man wollte um jeden Preis einen normalen Prozess, keinen politischen Schauprozess. Wollte der RAF keine Plattform bieten — was nie wirklich gelang.

    Das ganze Szenario war offensichtlich, daher war das Ausklammern des Politischen eigentlich schon wieder politisch. Man kann es aber den damaligen Beteiligten auf Seiten des Staates nicht verdenken, wenn sie einen Schauprozess vermeiden wollten und die Motive des Mordens nicht gelten lassen wollten — man regt sich ja heute auf, dass die RAF-Gefangenen nicht behandelt werden wie normale Gefangene, bzw. dass man so eine Unterscheidung zumindest fordert. Das bedeutet aber auch, dass kein RAF-Angeklagter sich von einem anderen Mordangeklagten unterscheiden kann...

    Was aber zum Himmel schrie, was Reaktionen wie den Mescalero-Brief rechtfertigte, war die unglaubliche Feindlichkeit gegenüber dem Rechtsstaat. Und das von Seiten derer, die ihn vertreten sollten. Buback hat offen ausgesprochen, dass ein Baader keinen fairen Prozess verdiene und erhielt dafür Zuspruch. Sie waren offensichtlich rechtsstaatsfeindlich, hatten ihre Wurzeln im Dritten Reich und konnten das nicht verleugnen... und heute tun sie es schon wieder, kramen ihre alten Wurzeln aus der Erde.

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  16. Ich meine, dass auch unter den Kommentaren hier der Pluralismus nicht gerade besonders ausgeprägt zu sein scheint. Die Preisgabe von Informationen über den Tathergang (wobei die Tat nicht einmal bewiesen ist) kann nicht erzwungen werden und der Wille eines Bürgers darf nicht gebrochen werden. Mit keinem Mittel. Mangelnde Reue und nicht vorhandene Kooperationsbereitschaft wirkt(e) sich doch schon zum Zeitpunkt der Verurteilung strafverschärfend aus. Wenn der Mann nicht bereut, dann ist das seine Sache, es rechtfertigt keinen Vorwurf. Er hat seine Strafe abgesessen und seine Schuld ist damit nach herrschender Meinung getilgt. Er darf schreiben und denken, was er will und meines Wissens nach gibt es auch keine irgendwo versteckte Geisel, deren Verbleib ungeklärt ist bzw. deren Angehörige durch sein Schweigen im Ungewissen darüber gelassen werden: »Nur wer selbst einmal mitgemacht hat, wie schrecklich Ungewissheit ist, kann hier mitreden!«. Nichts von all dem ist stichhaltig. Ich finde es traurig, dass der einst so gerühmte Rechtsstaat tatsächlich komplett demontiert ist. Es könnte schlimmer sein — das gebe ich zu — aber mit der Verfassung haben die Regeln, nach denen staatliche Institutionen handeln und die Medien berichten, nur wenig zu tun.

    Hat sich von den moralinsauren Kommentatoren mal jemand Gedanken darüber gemacht, wieviele Menschen infolge von Entscheidungen des Bundestags in den Tod geschickt werden?

  17. Dass es sich um Zitate aus den Artikeln handelt, ist mir schon aufgefallen. Dennoch rechtfertigen diese Passagen nicht ihre Aussagen:

    »Klar hat seine Strafe juristisch verbüßt – nur das genügt der bürgerlichen Presse nicht.«
    »Hätten wir in Deutschland noch die Todesstrafe, würde es mich nicht wundern, wenn sie für Christian Klar nun gefordert würde.«

    Denn besonders im Zeit Artikel wird klar zwischen dem juristisch korrekten und der »emotionalen« Betrachtung differenziert.

  18. »— kommt einer Kritik unseres Rechtsstaates, unserer Demokratie gleich.«

    Du kritisiert ihn auch, diesen angeblichen »Rechtsstaat«.
    Kritik ist gesund und berechtigt!!!
    Nur sollten wir SCHON das Grundgesetzt kennen (weshalb ich mir mal ein Büchlein bestellen werde).
    Ist ja schon schlimm, dass ich meine eigenen Reche nicht kenne!!

    LG
    Susanne

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