Ab dem 1. Juli 2011 startet der neue Reichsarbeitsdienst Bundesfreiwilligendienst (BFD). Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kann man sich für mindestens 6 und maximal 24 Monaten freiwillig verpflichten, im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich tätig zu werden. Hintergrund ist die Aufhebung der Wehrpflicht und dem damit verbundenen Ausfall von ca. 90.000 Zivildienstleistenden. Nach Wunsch des BMFSFJ sollen zukünftig 35.000 Männer und Frauen den Dienst absolvieren. Der Dienst ist Vollzeit und unterliegt dem Arbeitsschutzgesetz. Bezahlt wird ein Taschengeld bis maximal 330 Euro pro Monat. Es werden alle Leistungen zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart. ALG 2 Empfänger dürfen maximal 60 Euro vom Taschengeld behalten, können aber zusätzlich eine Versorgungspauschale von 30 Euro sowie Fahrtkosten beantragen. Laut einer Broschüre des BMFSFJ soll der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein, d.h. die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Weiterlesen




