Verteilungsgerechtigkeit?

Auch bei einer stärkeren Lohnentwicklung wären die Gewinne gestiegen, nur eben nicht so rasant. In der Modellrechnung wachsen Löhne und Gewinne fast im Gleichschritt, die Lohnquote geht nur noch geringfügig zurück. (draufklicken zum vergrößern in neuem Fenster)

Quelle: Boeckler-Impuls Ausgabe 162009

Anmerkung: Die oft verwendete Phrase, die Löhne in Deutschland könnten nicht steigen, da die Unternehmen sonst zuwenig Profite machen würden, erweist sich als Irrtum. Es ist wohl eher eine Frage der Gier und der Verteilungsgerechtigkeit. Letzterer Begriff wird wohl vorerst aus dem politischen Sprachgebrauch verschwinden. Schließlich haben wir ja die »Leistungs- und Chancengerechtigkeit«.

8 Gedanken zu “Verteilungsgerechtigkeit?

  1. Unsere damalige rot-grüne Regierung unter Schröder und auch die folgenden vergessen oder ignorieren bewußt, daß das meiste Geld dieser Welt (ca. 98%) durch Glücksspiel, d.h. Spekulation, bewegt wird. Alle lassen (gern) sich von den schönen Fassaden, Gewinnen und Bestechungen der Börsen und Banken täuschen.
    Dabei ignorieren sie, daß Banken Geld aus Nichts erzeugen können. Der Kredit einer Bank ist erzeugtes Geld, von welchem nur ein Bruchteil durch Eigenkapital gesichert sein muß (ca. 10%). Und wenn man nun noch den Kunstgriff schafft, von den erzeugten 90% wieder einen Teil als Eigenkapital zu definieren, dann haben wir genau die Situation, die letztendlich zum aktuellen Bankenkollaps geführt hat.

    Zur Steuer: Die meisten Menschen vergessen, daß die wirklich Reichen und Superreichen in Deutschland keineswegs Einkommenssteuer bezahlen – sie leben von Kapitalerträgen. Für diese gilt in Deutschland schon lange die Flattax, während die mittleren Einkommen die Dummen sind. Vor einiger Zeit habe ich ein Sendung gesehen, in der ein (Besitz-)-Millionär im Jahr ca. 2.500,-EUR legal an Steuern zahlte. Der Mann hatte Immobilienbesitz und konnte seine Einkünfte und Ausgaben so steuern, daß er legal fast überhaupt keine Steuerlast hatte.

    Bei den ganz Reichen funktioniert das noch etwas anders. Da werden die Gewinne im Unternehmen gelassen oder das Unternehmen als Ganzes verkauft (was seit Rotgrün steuerfrei ist!). So wird die Steuerlast noch weiter reduziert – von Last kann man hier im Grunde nicht mehr sprechen.

    Ein weitere Punkt ist auch, daß Kapitalerträge nicht mehr auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Ein Superreicher kann sich für 1.000,-EUR monatlich anstellen lassen und gleichzeitig Millionenbeträge an Kapitalerträgen kassieren, die sich nicht auf seine Einkommensteuer auswirken. Gleichzeitig ist es möglich, daß dieser Mensch pflichtversichert in der GKV ist und dort auch noch seine ganze Familie mit. Noch besser wäre ein 400,-EUR Job!

    Es könnte beispielsweise bei einem Multimillionär mit Kapitalerträgen von monatlich 100.000,-EUR folgende legale Situation entstehen:
    100.000,-EUR Kapitalerträge
    1.000,-EUR Einnahmen monatlich als Angestellter brutto
    — 205, ‑EUR gesetzliche Sozialversicherung
    — 11,-EUR Einkommenssteuer+Kirchensteuer
    — 27.500,-EUR ca. Kapitalertragssteuer
    ————
    73.284,-EUR netto
    ===================

    Als Angestellter mit monatlichen Einnahmen von 100.000,-EUR entsteht folgende Rechnung:
    101.000,-EUR Brutto
    — 950,-EUR gesetzliche Sozialversicherung
    — 50.143,-EUR Einkommenssteuer
    ———
    49.907,-EUR netto
    ===================

    Und das ist die eigentliche (legale) Verteilung von unten nach oben – von den Arbeitenden zu den Kapitalbesitzern. Im Grunde müßte diese Rechnung allein schon für eine Verfassungsbeschwerde reichen.

  2. @gerhardq Schöne Beispielrechnung, die zeigt, wie Umverteilung funktioniert. Wir haben ein in der Tat sehr seltsames System, dass so eingerichtet ist, dass jeder, der gut situiert ist (entweder wegen hohem Einkommen oder hoher Kapitalerträge) aus den solidarischen Sozialsystemen ganz aussteigen kann und den für ihn »billigsten« Weg wählen kann. Dein Beispiel vom freiwillig Pflichtversicherten illustriert das sehr schön. Man sollte in diesem Zusammenhang nicht mehr von Solidarsystemen reden.
    Grandios ist aber, wie gut verschleiert diese Umverteilung von statten geht. Es ist ja das Prinzip von Sozialsystemen, dass der mehr hat dem, der wenig hat, hilft. Schließe ich aber die weitgehend aus, die viel beitragen könnten, hat das mit Sozialversicherung nur noch bedingt etwas zu tun, sondern sorge dafür, das die Not dem Elend helfen soll.
    So halten sich die Looser gegenseitig am Leben und die Gewinner können sich freuen, dass 60 Jahre Lobbyarbeit es für sie so gut eingerichtet haben.

  3. Zwei Anmerkungen:
    1. Es wird auch sehr oft Chancengleichheit propagiert und gleichgesetzt mit Chancengerechtigkeit. Damit wird dem eigentlich moralisch nicht belasteten Begriff der Gleichheit, der gesellschaftlich/moralisch verzogene Begriff der Gerechtigkeit übergestülpt und der ursprüngliche Sinn genommen. Man könnte dann die Frage erörtern, ob Gleichheit denn zu Gerechtigkeit führen würde. Sicherlich nicht, legt man das Verständnis von Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu Grunde. Von daher, eine recht passende Ausführung im Beitrag.

    2. @gerhardq So sehr wie ich deinen Ausführungen zustimme, ist es doch fraglich ob damit ein Grund für eine Verfassungsbeschwerde nach §90 I S1 BVerfGG vorliegt. Zwar basiert deine Kritik auf Akte der Öffentlichen Gewalt, nämlich die einschlägigen Gesetze, welche diese Verteilung begründen. Aber ich sehe derzeit keine begründete Grundrechtsverletzung.

  4. @sephi:
    Ist die unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus Kapitalerträgen und aus Arbeit vergleichbar mit der von Renten und Pensionen?
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen gegen Art. 3 GG verstößt.
    Genauso müßte die unterschiedliche Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Arbeit auch gegen den Art. 3 GG verstoßen. Aus meiner bescheidenen laienhaften Sicht sind die Fälle ohne weiteres vergleichbar.
    Aber möglicherweise wird hier kein Urteil getroffen, weil es die Interessen der höheren Beamtenschaft selbst betriff.

  5. Ich bin für die Einführung eines neuen Begriffs:

    ————> Gleichheitsgerechtigkeit. <——————–

    Das ist die Gerechtigkeit, die umgesetzt werden muss, wenn man von einer prinzipiellen Gleichheit aller Menschen ausgeht.

    Ein weiteres schönes Beispiel für die Umverteilung von unten nach oben ist die anstehende Privatisierung der Krankenkassen.

    - Arbeitgeber: fester Arbeitgeberanteil, von dem zu erwarten ist, dass er gekürzt wird, um Unternehmen zu entlasten und Investitionen und Arbeitsplätze zu ermöglichen ... blablabla

    - Arbeitnehmer: Kopfpauschale, und zwar für jeden dieselbe Kopfpauschale. Die Schlechterverdienenden werden demnächst wohl mehr von ihrem geringen Einkommen in die KV einzahlen müssen, die Besserverdienenden werden wohl weniger von ihrem höheren Gehalt in die KV einzahlen müssen.
    Das ist unsolidarisch.

    - »sozialer Ausgleich«: für Hartzis. Man darf annehmen, das der auch noch gekürzt wird, denn schließlich dürfen die Arbeitslosen nicht den Arbeitenden auf der Tasche... blablabla.

    - Kinder: wenn es keine Ausnahme von der Kopfpauschale für Kinder gibt, wird diese Krankenversicherung schweineteuer für Familien mit Kindern.

    Das Ganze ist eine Schweinerei ohnegleichen.
    Die SPD hat uns verraten unter Schröder.
    Jetzt verrät uns CDU/CSU/FDP.

    @ gerhardq

    Die unterschiedliche Besteuerung von Erwerbseinkommen und Kapitaleinkünften betrifft weniger die Interessen der höheren Beamten als die Interessen der Oberschicht.

    Ich erinnere mal an die Liechtenstein-Steuerhinterzieher-CD.
    Nur Zumwinkel wurde öffentlich vorgeführt und verurteilt und das anscheinend vermutlich auch nur als Racheakt.
    Alle anderen Steuerhinterzieher, die ja wohl ähnlich wie Zumwinkel Millionen hinterzogen haben, sind anscheinend weitgehend ohne Knast davongekommen.

    In Hessen wurde die Steuer-Staatsanwältin Lichtinghagen durch die oberen Etagen der Politik von ihrem Arbeitsplatz entfernt, WEIL sie ihren Job gemacht hat und die Steuerhinterzieher drankriegen wollte.

    Aus solch wenigen Sachen, die ans Licht der Öffentlichkeit gelangen, kannst du schließen, dass die Politik sich hier zum Helfershelfer der Interessen der (Stein-)Reichen macht und dafür sogar geltendes Recht ignoriert.

    Ohne eine Lobhudelei auf das Beamtentum abzugeben, empfehle ich mal, sich die
    Beamtenbesoldungstabellen A und B
    im Internet zu googeln.
    Sachbearbeiter sind irgendwo bei A5
    Lehrer und Studienräte sind so zwischen A11 und A13.
    Landräte, Schulräte usw. liegen drüber.

    Im Beamtenjob gut zu verdienen, ist Illusion.
    Frag mal Polizisten.
    In der Wirtschaft verdient man, vor allem mit Hochschulabschluss, doch mehr, hat aber einen weniger kündigungssicheren Job.

  6. Mein Problem ist, daß unsere Bundesverfassungsrichter schon zu den Menschen zu zählen sind, die in erwähnenswerter Höhe Kapitalerträge erzielen. Aus diesem Grunde halte ich eine Gleichbehandlung von Kapitalerträgen und Erwerbsertrag für sehr unwahrscheinlich.
    Anders ausgedrückt, ich halte die Richter in diesen Fällen nicht für unbedingt objektiv.

    Letztens hatte ich eine regelrechte Auseinandersetzung mit einem Forumsteilnehmer, der behauptete, daß die Einbeziehung aller in die gesetzlichen Sozialversicherungen bei gleichzeitiger Deckelung der Leistungen, z.B. als Krankengeld oder Rente, gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Er hatte am Beispiel von Ackermann festmachen wollen, daß dieser dann ein Krankengeld oder eine Rente in Millionenhöhe erhalten müßte. Ich bin der Meinung, daß es ohne weiteres — auch aus verfassungsrechtlicher Sicht — möglich ist, einen prozentualen Anteil vom Einkommen aller zu verlangen und gleichzeitig die Dauerleistungen in der Höhe zu beschränken. Mir schwebt ein allgemeiner Sozialversicherungsanteil von 12–15% vom Einkommen vor, wobei alle Einkünfte der Sozialversicherungspflicht unterworfen werden. Als maximale Leistung sollte maximal das fünffache der Durchschnittsleistung vom Sozialversicherungsträger erbracht werden. Das reicht dann zur Grundversorgung auch eines Herrn Ackermann.

    Der Bundesverfassungsrichter Herr Rudolf Möllinghoff wird in den Medien folgendermaßen zitiert:„Soll man verfassungswidriges Unrecht hinnehmen, wenn dieses durch eine Belastungsverlagerung behoben werden kann?“

  7. Es ist fraglich, ob man die Besteuerung von Renten und Pensionen mit der von unterschiedlichen Behandlung von Einkommen aus Kapitalerträgen und aus Arbeit vergleichbar ist. Art. 3 I GG kann nur verlertzt sein, wenn wesentlich Gleiches ungleich, oder wesentlich Ungleiches, gleich behandelt wird. Zugegebenermaßen müsste man die BVerfG-Entscheidung hinzuziehen, um festzustellen wo eine Ungleichbehandlung im genannten Fall festgestellt wurde. Doch wage ich zu bezweifeln das in der derzeitigen Rechtsprechung eine wesentliche Gleichheit zwischen Einkommen aus Kapitalerträgen und dem aus Arbeit anerkannt wird, und deshalb eine Ungleichbehandlung nicht festgestellt werden kann.

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