
1.) »Verfassungsgericht nimmt Klage gegen Verurteilung von C.J. Hopkins wegen Volksverhetzung nicht an.«
- Norbert Häring vom 11. Juni 2026
Die Einen dürfen ständig Hitler-Vergleiche ziehen (AfD, Putin und Trump sind Hitler) oder gar ihre Cover mit Nazi-Symbolen schmücken (Stern, Spiegel, Fokus etc.) und die Anderen bekommen sofort ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung. Der Goldstandard in »unserer Demokratie« ist der Doppelstandard. Das für Jeden offensichtlich sichtbar zu machen, muss ja nicht sein. Also Klage nicht annehmen und sich wegducken. Mission erfüllt.