Die innere Ausgangssperre (4)

Die Bundesregierung und die Tagesschau, im Verbund mit zahlreichen Regierungs-Nicht-Regierungs-Organisationen, haben nun beschlossen, die weit um sich greifende Russophobie zu verbieten. Wer ab dem 1. Januar 2027 bewusst oder unbewusst, offen oder subtil, die Völkerverständigung sowie den kulturellen Austausch, zwischen Deutschland und Russland, untergräbt oder sabotiert — der kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu Zehn Jahren bestraft werden.

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