Rechtliches Unrecht

In einem Rechtsstaat kann es kein Unrecht geben, da das Recht institutionalisiert wurde. Wer in einem Rechtsstaat, Unrecht begeht, aber juristisch nicht verfolgt wird oder sich mit einem Anwalt erfolgreich verteidigt, ist im Recht. Wer in einem Rechtsstaat demonstrieren geht, ist im Unrecht.

In einem Unrechtsstaat kann es kein Recht geben, da das Unrecht institutionalisiert wurde. Recht hat in einem Unrechtsstaat nur, wer gegen das staatlich verordnete Unrecht ankämpft und sich durchsetzt. Wer in einem Unrechtsstaat demonstrieren geht, ist im Recht.

Neusprech: Unrechtsstaat

»Die DDR verweigerte ihren Bürgern die grundlegenden demokratischen Rechte, sie machte Oppositionelle mundtot, und schreckte in Einzelfällen nicht einmal vor Mord und Verschleppung zurück. Sie war ein Unrechtsstaat!«

- Alt-Bundespräsident Roman Herzog am 26. März 1996

Als ein »Unrechtsstaat« wird deskriptiv zunächst ein Staat bezeichnet, der kein Rechtsstaat ist. Während der Terminus Rechtsstaat klar definiert ist (Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte, Grundrechte usw.), ist der Begriff des Unrechtsstaates ein schwammiger abwertender und nicht juristischer Begriff. Er wird politisch und medial instrumentalisiert, um einem Staat bzw. Regime einen negativen Stempel aufzudrücken. Weiterlesen