ZG-Rückblick: GEZ

Seit Anfang 2013 gibt es die GEZ nicht mehr. Dennoch wird verstärkt ein Rundfunkbeitrag erhoben mit dem sich ARD, ZDF und das Deutschlandradio mehr Geld in die Kassen spülen wollen. Vielleicht wäre eine Rundfunksteuer viel passender gewesen?

jtheripper
Ich habe gehört, dass es dann rechtlich da ein paar Probleme gegeben hätte, deswegen gibt es nun diverse Servicestellen die als lokaler Geldeintreiber wirken. Hach, wie vermisse ich doch die gute alte GEZ mit ihren tollen Werbespots oder den schaurigen Gerüchten, wie der GEZ-Mann die Mülltonen nach Zeitschriftenabos durchsucht oder gleich per Antennenpeilung im Kleinbus vor der Tür das Fernsehsignal entdeckt. Auch die netten Briefe bleiben aus (Willst du für dein Fernseher bezahlen? Ja / Nein / Vielleicht) oder die sympatischen Besucher, die es einfach nicht erwarten konnten, in meine gute Stube zu kommen. Und noch nicht mal eine neue schnieke Abkürzung konnten sie sich ausdenken. Also wenn jemand eine Marke kaputt machen kann, dann das öffentich-rechtliche Fernsehen.

todesglupsch
Wenn ich für eine zentral organisierte Leistung, unabhängig davon, ob ich sie nutze eine Gebühr zahlen muss, ist es dann eine Steuer? Es schleicht sich der Verdacht ein, das dort jemand sowohl bei den Ausgaben, durch geringeren administrativen Aufwand, als auch auf der Einnahmeseite einsammeln will. Nette Idee. Das der rechtliche, als auch der ethische Status da noch zu klären ist wird erstmal hinten angestellt. Es bleibt nur abzuwarten, ob diese Regelung vor Gericht bestehen kann.

epikur
Der »Rundfunkbeitrag«, wie er jetzt euphemistisch heißt, zeigt nun sein häßliches Gesicht als staatlich verordnete Zwangsabgabe. Kaum ist er zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten, sorgte er schon für viele Kontroversen. Fortan wird pro Haushalt gezahlt, unabhängig davon, ob man ein Fernsehgerät besitzt oder ob man die Öffentlich-Rechtlichen Sender schaut. Wohngemeinschaften freuen sich, Single-Haushalte dürfen den vollen Beitrag alleine zahlen und Unternehmen blechen für jede Zweigstelle extra. Interessant ist auch diese Formulierung:

»Auch Menschen mit Behinderung beteiligen sich jetzt mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.«

Das nennt man wohl eine »gelungene Inklusion«. Oder anders: Behinderung als Ausrede gilt nicht mehr.

2 Gedanken zu “ZG-Rückblick: GEZ

  1. Behinderung ist keine Ausrede... ich selbst bin als schwerbehindert, 60 v.H. seit1974 eingestuft......
    diese Gesetzgebung ist nicht nur zum kotzen, sie ist faschistischer als das Dritte Reich geträumt hätte ........

  2. Weiter abgebucht hat man erst einmal bei mir, obwohl die Voraussetzungen auch nach den dort vorliegenden Daten nicht mehr gegeben waren; nach dem Motto, wer sich nicht wehrt... Was eine Steuer ist, erklärt übrigens § 3 der Abgabenordnung: Auf der Zahlung von Steuern (im Gegensatz zur Gebühr) gründet keinerlei Anspruch auf irgend eine Gegenleistung. ;) Der willkürliche Rundfunk»beitrag« ist folglich auch eine Steuer — und aus diesem einfachen Grund (sowie der dafür fehlenden Gesetzgebungskompetenzen und diverser Grundrechtsverletzungen) eindeutig Verfassungswidrig und wird demnächst daher auch wieder vom BVerfG mit ziemlicher Sicherheit einkassiert werden. Der eigentlich schwerwiegendere Skandal ist, wie dreist und vorsätzlich man Seitens der Politik inzwischen eben mal wieder nach diesem Schema vorgeht. Und in diesem Falle haben ja auch über die Länder alle Farbschattierungen der neoliberalen Einheitspartei die Finger mit im Spiel...!

    Für das Programm, welches der ÖR derzeit über 95% des Tages verteilt über alle (auch digitalen Sparten)kanäle anbietet, müsste man noch (Schmerzens)Geld bekommen...

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