Zwang zur Entscheidung

Wer in Deutschland aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigert, muss Zivildienst machen. Die vermeintliche Wahl für jeden Wehrpflichtigen in Deutschland ist in Wahrheit eine zum Zwang geformte Entscheidung: Entweder — Oder! Ein Wahlrecht existiert hierbei nicht, denn diese würde die Enthaltung miteinschließen. Der Wehrpflicht wird quasi nur widersprochen indem man sich auf Artikel 4 unseres Grundgesetzes beruft: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden«. Wer sich in Deutschland jedoch dem militaristischen Apparat total verweigert, weil z.B. auch der Zivildienstleistende im Ernstfall für sanitäre Zwecke eingezogen werden kann, der wird mit Bußgeld und Gefängnis bestraft. Weiterlesen