Keine Menschenrechte für Vergewaltiger?

Im Zapp-Beitrag vom 4. August, wird die Medienhetze auf den entlassenen Vergewaltiger Hans-Peter W. thematisiert. Zapp beschreibt, wie eine beispiellose Medienhetze vonstatten geht. Sicherlich, er ist ein Verbrecher. Und er hat seine Zeit im Gefängnis abgesessen. 30 jahre lang. Was hier jedoch passiert, ist eine Hexen- und Treibjagd der übelsten Sorte. Im Beitrag sagt eine Passantin des protestierenden Mobs wörtlich: »Vergewaltiger sollten keine Menschenrechte haben«. Im gleichen Moment schreit einer von hinten: »das sind doch keine Menschen!«. Da wären wir dann auch wieder bei der Todesstrafe für Kinderschänder.

Das Leben ist unantastbar

»Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person«

- Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Mal einen Artikel über die Todesstrafe zu schreiben, schwirrt mir schon seit längerem durch den Kopf. Mit diesem Artikel aus der BILD ist es nun mehr als überfällig, mich dieses Themas anzunehmen. Die BILD thematisiert, nein polemisiert aufs Schärfste gegen einen vermeintlichen Kinderschänder. Sie nennt ihn sogar ein »Dreckschwein«. Während die Kinderpornographie im Internet benutzt wurde, um eine Internet-Zensur durchzubringen, werden schon seit längerem Vergewaltiger, Kinderschänder und andere, in der Tat widerliche Zeitgenossen, instrumentalisiert, um die Todesstrafe wieder salonfähig zu machen. Weiterlesen