Neusprech: Bedarfsgemeinschaft

»Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen«

- SGB2 vom 24. Dezember 2003, §2 »Grundsatz des Forderns«, Seite 3

Mit der Neuregelung des ALG 2 zum 1. Januar 2005 (auch Hartz 4 genannt) wurde der Begriff »Bedarfsgemeinschaft« neu geprägt. Im technisch-funktionalen Bürokratendeutsch verschwindet der Mensch aus der Formulierung. Freunde, Ehepaare, Liebende, Geschwister — sie alle werden als eine »Gemeinschaft« klassifiziert, die sich nicht durch Individualität, Charakter oder Werte auszeichnet, sondern die schlichtweg einen finanziellen »Bedarf« hat. Der Mensch und sein soziales Umfeld als Kosten — Nutzen Rechnung. Weiterlesen