Neusprech: »Freiwillige Selbstverpflichtung«

Das Schlagwort »freiwillige Selbstverpflichtung« ist in Politik und Wirtschaft ein beliebtes Argument, um verbindliche Regelungen zu vermeiden. Es wird suggeriert, dass eine gesetzliche Regulierung nicht nötig sei, da Konzerne, Banken und Unternehmen freiwillig ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung nachkommen würden. Warum sie ‑ohne effektive Sanktionsmöglichkeiten- überhaupt etwas anderes machen sollten, was nicht in ihrem ureigenen (Profit-)Interesse liegt, verraten uns weder das Schlagwort, noch Politiker, die diese Phrase verwenden.

Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages definiert die »freiwillige Selbstverpflichtung« so:

»Eine Selbstverpflichtung ist danach ein als sogenannte Kooperationslösung von der Industrie angestrebtes freiwilliges Instrument, um in Eigenverantwortung bestimmte umweltpolitische Ziele mit einer Verhandlungslösung statt ordnungsrechtlichen Lösungen anzustreben. [...] Der grundlegende Unterschied zwischen Selbstverpflichtungen und anderen Instrumenten der Umweltpolitik liegt im Verzicht auf eine staatliche Regulierung

Das Gabler-Wirtschaftslexikon sieht hier nur Vorteile: »wirtschaftliche Effizienz, Flexibilität, geringere Kosten, geringerer Zeitaufwand und Entlastung der Behörden von Durchführung und Kontrolle«. Nachteile werden keine aufgeführt.

Mittlerweile gibt es brachenübergreifend eine ganze Reihe an sogenannten »freiwilligen Selbstverpflichtungen«. Beispielsweise in der Elektronik‑, Mobilfunk- und Abfallindustrie, im Handel, in der Getränkebranche, aber auch in der Werbewirtschaft. Es werden Versprechen abgegeben, für mehr Nachhaltigkeit, Umweltschutz und bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Beispiele hierfür sind:

  • »Selbstverpflichtung der Netzbetreiber von 2001 gegenüber der Bundesregierung zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher‑, Umwelt- und Gesundheitsschutz.« (telecom.com)
  • »Im Jahr 2005 haben sich Celestica, Cisco, Dell, Flextronics, Foxconn, HP, IBM, Intel, Jabil, Lucent, Microsoft, Sanmina SCI, Seagate, Solectron und Sony freiwillig selbstverpflichtet, die Arbeitsbedingungen, den Gesundheits- und Sicherheitsschutz der Beschäftigten, sowie die Umweltauswirkungen im internationalen Handel zu verbessern.« (oeko-fair.de)
  • »Debatte um Zuckersteuer: Industrie reagiert mit freiwilliger Selbstverpflichtung.« (aerzteblatt.de)

Die »freiwilligen Selbstverpflichtungen« der Industrie werden von Verbraucher- und Umweltverbänden regelmäßig kritisiert, da es bei Nicht-Erfüllung keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gibt:

»Die von einwegorientierten Handelskonzernen und der Getränkeindustrie vorgelegte Selbstverpflichtung soll eine wirksame und kontrollierbare gesetzliche Kennzeichnung von Einweg-Plastikflaschen verhindern.«

(duh.de)

Unternehmen begrüßen hingegen diese zahnlosen Vereinbarungen, um gesetzliche Regulierungen zu vermeiden. Auch wenn es hin und wieder kleinere Erfolge geben mag, wie bei den Plastiktüten, so kann es nicht angehen, dass Industrie und Unternehmen selbst bestimmen, wie, wo und in welcher Form sie für bessere Arbeitsbedingungen sowie einen nachhaltigen Umweltschutz sorgen wollen. Das wäre nur ein weiterer Beweis dafür, dass wir in einer marktkonformen Demokratie leben. Industrie und Unternehmen haben sich den Menschenrechten, dem Grundgesetz, der Demokratie, dem Umwelt‑, Verbraucher‑, Gesundheits- und Klimaschutz unterzuordnen. Und nicht umgekehrt.


»Neusprech«
»Begrifflichkeiten«

7 Gedanken zu “Neusprech: »Freiwillige Selbstverpflichtung«

  1. »... dass Industrie und Unternehmen selbst bestimmen, wie, wo und in welcher Form sie für bessere Arbeitsbedingungen sowie einen nachhaltigen Umweltschutz sorgen wollen«, stimmt ja gar nicht, die machen sowas überhaupt nur, insofern es sich als profitabel erweist. Solange sich deren Kundschaft mehr oder wenig freiwillig unter dem Label ›Verbraucher‹ verortet, wird sich daran auch kaum was ändern.

    Die Marktkonformität der parlamentarischen Demokratie drückt sich gerade in jenem gern missverstandenem GG-Artikel aus, der bestimmt, Eigentum verpflichte zum Gemeinwohl o.s.ä. Die einzig gültige Form dieses Gemeinwohls ist eben der Markt ;)

  2. … Die einzig gültige Form dieses Gemeinwohls ist eben der Markt …

    Gültig ungleich funktionierend (i. S. v. gerechten Belastungsverteilungen zum Wohle Aller)

    Zur Erinnerung: Adam Smith´s Magnum Opus hieß On the Wealth of Nations, nicht On the Wealth of the Upper Class …

  3. »Unternehmen haben sich den Menschenrechten, dem Grundgesetz, der Demokratie, dem Umwelt?, Verbraucher?, Gesundheits? und Klimaschutz unterzuordnen. «
    Ich stelle fest, dass dieser Zug bereits seit 20 Jahren abgefahren ist.
    Was passiert ist, dass die reichsten Konzerne und Monopole die Staaten einfach übernehmen und damit Judikative, Legislative & Exekutive in einer »Person« darstellen.
    Langfristig wird Deutschland in Volkswagen umbenannt und dessen CEO verfügt über den Staat nach gutdünken. Als Arbeits- oder Obdachloser wird man automatisch Crashtestdummy. Dem Volk gefällt das und die Konstante, die bleibt, ist das ewig gestrige Hauen & Stechen.

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