Leistungsschutzrecht

Am Mittwoch den 12. September 2018 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments für die Reform des Urheberrechts gestimmt. 438 Abgeordneten befürworteten die Regelungen, 226 stimmten dagegen, 39 enthielten sich. Sobald das Gesetz endgültig in Kraft tritt, wäre jedes News-Zitat gebühren- bzw. lizenzpflichtig.

Quelle: martinsonneborn.de

3 Gedanken zu “Leistungsschutzrecht

  1. Eine interessante Frage wäre, ob die Veröffentlichung dieser Grafik der Totengräber dann ebenfalls illegal wäre — ganz gleich, ob sich Martin Sonneborn eine Weiterverbreitung wünscht oder nicht.
    Letztlich ist ja auch gleich. Zeit, das Ding umzubenennen: Internet 3.0 oder so einen Blödsinn. Die Zeit danach, in der nur Pornos und Kleinanzeigen kostenlos sind. Aber bemerkenswert ist die Idee schon, Zeitungslesen von achtlos liegengeblieben Exemplaren in U‑Bahnen kostenpflichtig zu machen.

  2. Irgendwie hoffe ich, dass ein Gesetz, das auf nationaler Ebene (Deutschland, Spanien) nicht funktioniert hat auch auf europäischer Ebene wirkungslos bleib. Daher halte ich die Einschränkungen für die Plattformen mit den Uploadfiltern für einschneidender. Dies kann letztlich dazu führen, dass auf YouTube nur noch von Rechteinhabern hochgeladen werden kann, also nur noch Werbung, Promotion, Propaganda (siehe Bundewehr Channel). Bei hochgeladenen Videos von 450 Stunden pro Minute (!) ist dies ein wesentlicher Einschnitt in die Lebenswirklichkeit und das Verhalten von sehr vielen Menschen und ein deutliches Töten von Gegenöffentlichkeit.

  3. Korrektur:
    Es gibt doch einen wesentlichen Unterschied zwischen der geplanten europäischen Regelung und den nationalen Gesetzen: Durch die Vorgabe, dass nur noch »Worte« eines Artikels oder einer Überschrift zur Bezeichnung eines Links verwendet werden darf, können Überschriften nicht mehr automatisiert als Linkbezeichnung generiert werden. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen von Vielfalt führen, wenn jeder Link »handgeschrieben« sein muss

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