Verfassungsbrüche?

Das Grundgesetz in Deutschland ist das Fundament der deutschen Demokratie und des deutschen Rechtsstaates, indem alle wichtigen Werteentscheidungen festgehalten sind. Unter Aufsicht und Genehmigung der Alliierten wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 vom parlamentarischen Rat, welcher aus Mitgliedern der Landesparlamente bestand, beschlossen. Auch wenn in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes steht, dass »alle Macht vom deutschen Volke ausgeht« und die Volkssouveränität ja geradezu der Mythos der deutschen Demokratie ist  — so wurde das deutsche Volk zur Verfassung nie gefragt. Auch nicht, als  es 1990  zur Wiedervereinigung kam. Das Grundgesetz ist eine Erfindung deutscher Eliten. Und diese vermeintliche Elite demontiert nun seit Jahren mit großer Ausdauer das Grundgesetz und den Rechtsstaat. Einige ausgewählte Fälle.

In Artikel 1, Absatz 1 heisst es: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt«.

Die gesetzliche Regelung zum ALG2 bzw. »Hartz4« ist grundgesetzwidrig und verstößt immens gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Menschen werden schikaniert, gedemütigt und müssen einen Bedürftigkeitsnachweis erbringen. Der »Regelsatz« nimmt keinerlei Rücksicht auf individuelle Probleme, berufliche Nachteile oder Krankheiten. Ganz zu schweigen von politischen Akteuren, die Arbeitslose als Parasiten beschimpfen oder Medien, die Hetze gegen Arbeitslose betreiben.

In Artikel 5, Absatz 1 heisst es: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt«.

Auch wenn es in Deutschland keine staatliche Zensur gibt, so existiert jedoch eine Vorzensur, die sog. »Schere im Kopf«. Viele gesellschaftskritische oder unangenehme Themen werden von der Mehrzahl aller Medien nicht angesprochen, tabuisiert oder einfach ignoriert. Es werden nur bestimmte Quellen bevorzugt und andere bewusst verschwiegen. Zudem wird in öffentlichen und medialen Veranstaltungen ein gewisser Rahmen vorgegeben, indem sich die Kontrahenten, Interviewer, Sprecher usw. bewegen dürfen. Wer sich nicht daran hält, hat es bald mit negativer Berichterstattung über seine Person oder mit Rufschädigung zu tun. Die Folge ist der Zwang zur Konformität, die »Schere im Kopf« und eine unfreie Meinungsäußerung.

In Artikel 13, Absatz 1 und 2 heisst es: »Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden«

Sog. »Hartz 4 Fahnder« durchsuchen gnadenlos die Wohnungen von ALG2-Empfängern nach vermeintlich versteckten Wertsachen und einem »Sozialbetrug«. Auch wenn der tatsächliche Missbrauch von Hartz4 Leistungen minimal ist, wird den Betroffenen entgegen ihrer Grundrechte mit Kürzungen ihrer Leistungen gedroht, sollten sie den Fahndern den Zutritt zu ihrer Wohnung verwehren.

In Artikel 14, Absatz 2 heisst es: »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen«.

Wenn der gesellschaftliche Reichtum Deutschlands steigt, dieser aber auf immer weniger Menschen verteilt ist und dafür die Armut bei Kindern, Rentern und insgesamt steigt, kann dies nur ein Verfassungsbruch großer deutscher Konzerne und Banken sein. Wenn Verluste großer Unternehmen sozialisiert, d.h. auf die Allgemeinheit übertragen werden, ist es exakt das Gegenteil von dem was in Artikel 14 formuliert ist.

Gelernte oder auch ungelernte Juristen können mir jetzt gern sagen, dass man nur dann von einem Verfassungsbruch in Deutschland sprechen darf, wenn es das Bundesverfassungsgericht oder ein anderes Gericht als solches bezeichnet hat ;-)

5 Gedanken zu “Verfassungsbrüche?

  1. Man kann die Liste leider viel zu sehr verlängern.
    Einsatz der Bundeswehr im Inneren (Heiligendamm)
    Einführung des elektronischen Personalausweis
    Demonstrationsrecht in Bayern
    Privatisierung der Bahn
    die gesamte Bankenkrise und ihre Parasiten verstoßen nicht nur gegen einen der Artikel.

    Alles in allem gelten die Grundrechte. Allerdings nur für diejenigen die genug Geld haben. Was würde sich aufgeregt werden, wenn Fahnder bei Ackermann und Co. die Wohnungen auf den Kopf stellen. Da schreit dieser kranke Mann in die Welt, dass er nicht ins Gefängnis gehört und wie man das behaupten kann und das der linke Bundespräsindentenkandidat keine Ahnung hat von Demokratie. Nur alleine weil er diese Aussage treffen darf, weil er sich zur Wahl stellt ist er demokratischer als jemand der im Hintergrund Politiker kauft, um damit seine Interessen durchzusetzen.

  2. Zwar gab es Gerichtsentscheide, die die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für ALG2-Empfänger gewährleistete, doch faktisch wird freilich weiterhin mit der »Angstwaffe« der Sanktion vorgegangen. Eine Sanktion, die sich daraus ableiten würde, die Wohnungstür zwar geöffnet, den Besucher aus dem Jobcenter aber nicht hineingelassen zu haben (ohne richterliche Befugnis), würde im Widerspruchsverfahren sofort zurückgenommen werden müssen.

    Man hätte die Liste beliebig verlängern können. Spontan fällt mir Artikel 2 GG ein, in dem Persönlichkeitsrechte garantiert werden, die man im ach so freien Markt, in der Arbeitswelt also, gar nicht umsetzen darf. Man wird zur Uniformierung gezwungen, dazu keine roten oder blauen Haare zu tragen, kein Piercing oder dergleichen mehr.

    Artikel 11 GG (»Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.«) ist für ALG2-Empfänger drastisch eingeschränkt. Dieser hat tägliche Ortsanwesenheit zu gewährleisten und muß sich bei Abwesenheit abmelden, bzw. um eine Erlaubnis bangen.

    Artikel 12 GG (»Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.«) ist ebenso eingeschränkt bei ALG2-Empfängern und vorallem Jugendlichen, die auf Anhieb keinen Ausbildungsplatz in einer erhofften Berufssparte finden. Diese werden dann faktisch dazu gezwungen — sowohl behördlich durch Androhung von Sanktionen, als auch gesellschaftlich durch Konventionen — einen Ausbildungsberuf zu ergreifen, den sie nicht frei gewählt haben, d.h. der eigentlich überhaupt nicht ihre Vorstellungen entspricht. »Hauptsache Arbeit« heißt da wieder mal das Schlagwort der Begrenzten.

  3. Das Grundgesetz wird gerne als Verfassung gepredigt, doch hat »unser« GG nichts mit einer Verfassung gemein. (Artikel 146.GG)
    In der Präambel ‑16- des Landes Brandenburg ist weniger Rätselraten angesagt (...als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben...)

    Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.« — Bürger des Landes Brandenburg bekennen sich in der Präambel ‑15- ihrer Verfassung von 1992 zu »Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität« — was auch dem Grundgesetz nicht schlecht anstünde. Die Bundesagentur für Arbeit steht wie auch der deutsche Richterbund (Gewaltenteilung lässt Grüßen) seit 2005 unter Selbstverwaltung. Fiskalziele, die der BA auferlegt sind werden als »Gewinn« verzeichnet — ein sozialer Bereich!? Abgesehen davon haben wir Steuerzahler »nichts« dagegen, wenn der »Staat« sich um Banken kümmert, die gerade nicht flüssig sind.

    Was ist das für ein »Vater-Staat«, der seine eigenen Kinder verhungern lässt, während er sich um alles sorgt, nur nicht um das eigene Volk? Hier läuft was neben der Spur,...aber hallo!

    Woher kommen diese Zustände und wie konnten sie soweit wachsen? Soweit, dass sie heute dem Einzelnen weit über den Kopf gewachsen sind“?

    Zur Privatisierung von Volksvermögen wie DBahn, Post usw. siehe

    SHAEF Gesetz Nr. 52 — Beschlagnahme von Deutschem Vermögen
    http://lix.in/3d053771

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