Neusprech: Bedarfsgemeinschaft

»Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen«

- SGB2 vom 24. Dezember 2003, §2 »Grundsatz des Forderns«, Seite 3

Mit der Neuregelung des ALG 2 zum 1. Januar 2005 (auch Hartz 4 genannt) wurde der Begriff »Bedarfsgemeinschaft« neu geprägt. Im technisch-funktionalen Bürokratendeutsch verschwindet der Mensch aus der Formulierung. Freunde, Ehepaare, Liebende, Geschwister — sie alle werden als eine »Gemeinschaft« klassifiziert, die sich nicht durch Individualität, Charakter oder Werte auszeichnet, sondern die schlichtweg einen finanziellen »Bedarf« hat. Der Mensch und sein soziales Umfeld als Kosten — Nutzen Rechnung.

Der Begriff ist im SGB 2 ganze 55 mal enthalten. In Kapitel 2 (Anspruchsvorraussetzungen) definiert das SGB 2 unter §7 (Berechtigte) folgende Personen zugehörig zu einer »Bedarfsgemeinschaft«:

1.) Erwerbsfähige Hilfebedürftige

2.) Im Haushalt lebende Eltern

3.) Ehegatte oder Lebenspartner

4.) Kinder

5.) Freunde oder Bekannte im gemeinsamen Haushalt

Ob Eltern mit Kindern, Alleinerziehende, Ledige oder Jugendliche — das Arbeitsamt (»Jobcenter« ist ein Euphemismus!) interessiert sich nicht für die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und sozialen Bindungen. Was interessiert, ist das materielle Vermögen der Verwandtschaft, von Freunden, Eheleuten usw., das eingezogen und angerechnet wird. Der technisch-funktionale Verwurstungs — und Repressionsapparat, den alle Empfänger zu spüren bekommen sowie die Aufrechterhaltung des sog. »Ernährer-Modells« werden damit vorangetrieben.

Insofern verfolgt der Begriff eine mehrgleisige Strategie. Zum einen verschwindet der Mensch aus der Sprache, so werden die gezielt gewollten Sanktions — und Repressionsmechanismen versteckt. Zum anderen, findet eine immense Verschleierungstaktik statt. Denn was eine Gemeinschaft wirklich braucht oder bedarf, interessiert das Arbeitsamt nicht. Der ALG 2 — Empfänger hat sich vielmehr den Anordnungen (»Bedürfnissen«) des Arbeitsamtes, also des Gesetzgebers zu unterwerfen. Diese sind Beihilfe zur Fälschung der Arbeitslosenstatistiken, indem man an sog. »Maßnahmen« teilnimmt, die Offenlegung sämtlicher finanzieller Verhältnisse sowie die Aneignung des Habitus, man sei selbstverschuldet und eigenverantwortlich arbeitslos.

»Hausbesuch bei der Bedarfsgemeinschaft — Mit Hartz-IV-Kontrolleuren unterwegs«

- Schlagzeile im Handelsblatt vom 7. Juni 2005

5 Gedanken zu “Neusprech: Bedarfsgemeinschaft

  1. Marktgerechte Formatierung von Menschen, und die letzten beissen die Hunde. »Jobcenter« ist sicher ein Euphemismus, entspricht aber dem Jargon unserer Gesellschaft, und dieser ist an einem Markt orientiert den eine Regierung als Religion empfindet. Alles andere muss sich sinnentsprechend ebenso eingliedern lassen. Bedarfgemeinschaft erfüllt diese Anforderung ebenfalls. Faschismus? Ja, man kann es durchaus so nennen. Wenn das Wort Mensch keiner mehr ausspricht sogar ganz sicher.

  2. Der Begriff »Bedarfsgemeinschaft« ist im Grunde ein Mysterium, von dem selbst Anwälte nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen (OT eines Anwalts). Darüber hinaus ist es nicht der einzige Begriff. Abgewandelt davon existieren noch sogenannte »Haushaltsgemeinschaften«, d.h. die ARGE prüft, ob sich eine Bedarfsgemeinschaft (eine Person) in einer solchen »Haushaltsgemeinschaft« befindet. Das kann recht üble Effekte für die einzelne Person haben!

    Hinter beiden Begriffen steckt jedenfalls die sogenannte »Pool-Idee«, dass alle Personen im Haushalt ihr Einkommen in einen Topf werfen und daraus jede Person versorgt wird. Der Mensch als Haushaltsdurchschnitt. In manchen Fällen nicht mehr als Haushaltsaufschnitt ...

    Arbo

    (Kommentar auch auf ad-sinistram gepostet.)

  3. Dieses Konstrukt Bedarfsgemeinschaft ist eigentlich auch wieder nichts anderes, als ein Versuch den Sozialstaat als Solches zu sozialisieren — und da ist jedes Mittel recht, auch wenn es am Ende bedeutet, dass im Ernstfall Menschen füreinander verantwortlich gemacht werden, die im eigentlichen richtigen Leben miteinander kaum etwas zu tun haben.

    Ich lebte selbst eine Weile in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, die formell nur eine WG war, aber das Amt unterstellte da von Anfang an, dass es sich um eine Lebensgemeinschaft handelt (›Irgendwas werden sie ja wohl teilen, wenns auch nur die Zahnpasta ist‹ — original Wortlaut der Sachbearbeiterin. Dass es ’nur‹ mein Kollege war und wir noch nicht mal die Zahnpasta teilten, interessierte da nicht.). So habe ich meinen Wohnsitz dort abgemeldet und war eine Weile offiziell obdachlos, um zu verhindern, dass mein arbeitender Kollege mit seinem mageren Lohn noch gezwungen wird für die eigentliche Pflicht des Staates aufzukommen.

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