Rechtliches Unrecht

In einem Rechtsstaat kann es kein Unrecht geben, da das Recht institutionalisiert wurde. Wer in einem Rechtsstaat, Unrecht begeht, aber juristisch nicht verfolgt wird oder sich mit einem Anwalt erfolgreich verteidigt, ist im Recht. Wer in einem Rechtsstaat demonstrieren geht, ist im Unrecht.

In einem Unrechtsstaat kann es kein Recht geben, da das Unrecht institutionalisiert wurde. Recht hat in einem Unrechtsstaat nur, wer gegen das staatlich verordnete Unrecht ankämpft und sich durchsetzt. Wer in einem Unrechtsstaat demonstrieren geht, ist im Recht.

4 Gedanken zu “Rechtliches Unrecht

  1. Genau das ist der Punkt.

    Die Postulierung bzw. die öffentliche Deutungshoheit über »Rechtsstaat« und »Unrechtsstaat« wertet damit alle nachgelagerten Aktivitäten. Selbst wenn diese noch so identisch sind. Die Massendemonstrationen 1989 in der DDR waren »der mutige Aufstand eines Volkes gegen eine Diktatur« — die Demonstrationen gegen S21 sind »eine Störung der öffentlichen Ordnung« und »Widerstand gegen die Staatsgewalt durch Alt-68-er und Altkommunisten«, welche mit einer Gesetzesverschärfung gegen Widerständler beantwortet werden »müssen«.

    Gäbe es heute einen neuen Gandhi, er wäre schon lange vom »Rechtsstaat« als »berufsmäßiger Demonstrationsreisender« diskreditiert. Die strukturelle Gewalt schafft sich ihre eigene Legitimationsgrundlage.

  2. @klaus. Das war fies. :-)
    Jetzt hab ich Kopfschmerzen. Deine Schuld. Und epikur muss die zwei Sätze oben, jeden für sich nochmals aufteilen und mit Richtungspfeilen versehen ;-)

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