Haben die Regierungsparteien den Koali- tionsvertrag gelesen?

»CDU, CSU und SPD stehen für einen handlungsfähigen Staat, der die Sorgen und Nöte seiner Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, Recht und Gesetz konsequent durchsetzt und die Freiheitsräume seiner Bürger schützt«.

- Koalitionsvertrag der Bundesregierung: »Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit« zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005. S. 18

3 Gedanken zu “Haben die Regierungsparteien den Koali- tionsvertrag gelesen?

  1. noch nie was vom »bürgerlichen lager« gehört? dieses denkt schon an die »bürger«. (und bürgerinnen auch).

    ......

    Seit der hessischen Landtagswahl hat der Begriff Konjunktur. Ob in Talkshows oder Leitartikeln — das »bürgerliche Lager« beschäftigt die Fantasie von Politikern und Journalisten. Mitglieder und Anhänger der Unionsparteien wünschen sich »bürgerliche Mehrheiten«. Freidemokraten setzen auf CDU und CSU als »bürgerliche« Partner. Und Medienleute benutzen diese Schlagworte, als sei es selbstverständlich oder von Gott gegeben, dass nur Konservative und Liberale Anspruch auf die Bezeichnung bürgerlich haben.
    http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/915780/

    via http://www.nachdenkseiten.de/?p=3757#more-3757

  2. Ein Treppenwitz.

    Ich hab gehört das sich die Herren bei der Koalitionsverhandlung gegenseitig unter den Tisch gesoffen haben und die Damen im Vollrausch nackt auf dem Tisch tanzten.
    Erst dachte ich das wär ein Gerücht,nun weiß ich es besser.

  3. S.86:
    3. Finanzmarktpolitik
    ...
    Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden.
    Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen.
    Hierzu gehören:
    ­- Die Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reits) unter
    der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger
    sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt
    und Standortbedingungen zu erwarten sind,
    ­- der Ausbau des Verbriefungsmarktes, ­
    — die Erweiterung der Investitions- und Anlagemöglichkeiten
    für Public-Private Partnerships,
    ­- die Überarbeitung der Regelungen für den Bereich Private
    Equity im Wege der Fortentwicklung des bestehenden
    Unternehmensbeteiligungsgesetzes in ein Private-Equity-
    Gesetz.
    ...

    Überflüssige Regulierungen abbauen. Dazu werden wir eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten, die im Dialog mit Markteilnehmern ein „Möglichkeitspapier« zum Bürokratieabbau im Finanzsektor vorlegen soll. Bestehende Gesetze, Verordnungen und sonstige Regulierungen sind darauf zu überprüfen, ob sie ihr Ziel kostengünstig erreichen oder noch erforderlich sind. Als Startprojekt bietet sich die anstehende Novelle des Investmentgesetzes an.

    ...

    Der Anlegerschutz ist unter dem Leitbild des mündigen Bürgers angemessen auszugestalten.

    ...

    Soviel zum Koalitionsvertrag und der aktuellen Finanzkrise! Interessant ist auch der Satz zum Anlegerschutz, der im Grunde nichts weiter aussagt, als daß der Anleger selbst verantwortlich ist.

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